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Allgemeine Infos zur Altersvorsorge

Als Altersvorsorge werden in der Regel die Maßnahmen von Erwerbstätigen bezeichnet, Teile ihres Einkommens konstant für den privaten Vermögensaufbau zu verwenden, der im Alter den während des Erwerbslebens gewohnten Lebensstandard absichert.

Förderung von privater Altersvorsorge durch steuerliche Anreize

Gesetzliche Renten bilden bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Basis der Altersvorsorge. Daneben subventioniert der Staat die private Initiative, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung Vermögen aufzubauen. Zu den bekanntesten staatlich geförderten Bausteinen der Altersvorsorge gehören die sogenannte Riester-Rente, die Rürup-Rente und das Abschließen einer Direktversicherung.

Dass Menschen im Alter über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, ist ein politisches Ziel, das der deutsche Staat in allen Fällen durch steuerliche Vergünstigungen unterstützt. Daneben tragen – meist große – Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einen zusätzlichen Baustein zur Altersvorsorge bei.

Klassische Bausteine der privaten Altersvorsorge

Zu den staatlich nicht geförderten Sparplänen und Altersvorsorgemaßnahmen zählen neben dem Erwerb von Aktien und Immobilien freie Finanzprodukte, die nach einer vertraglich vereinbarten Laufzeit in Form einer lebenslangen monatlichen Rente zur Auszahlung kommen können. Solche Modelle nutzen insbesondere Besserverdienende, zumal freie Finanzprodukte in der Regel langfristig eine höhere Rendite versprechen als staatlich geförderte Produkte.

Abgesehen von der gesetzlichen Rentenversicherung, die für Arbeitnehmer bis zu einem jährlich jeweils neu festgesetzten Gehaltsniveau verpflichtend ist, besteht keine Pflicht zur privaten Altersvorsorge, somit also auch nicht für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer.

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