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Bundesregierung

Die Bundesregierung hat in Deutschland die Exekutivgewalt auf Bundesebene inne. Sie setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen.

Die Aufgaben der Bundesregierung
Die jeweiligen Minister der Bundesregierung leiten ihre entsprechenden Aufgabenbereiche eigenständig, jedoch im Rahmen der vom Kanzler bestimmten Richtlinien, die zugleich die Grundzüge der Politik bestimmen. Der Kanzler selbst leitet die administrativen Geschäfte der Bundesregierung. Da die Bundesregierung Gesetze in den Bundestag einbringen kann, hat sie außerdem Einfluss auf die Legislative. Die Bundesregierung setzt sich derzeit aus 15 Ministerien und dem Bundeskanzler zusammen. Die Anzahl der Ressorts und Ministerien ist im Grundgesetz nicht festgelegt. Ein Minister wird zudem zum Stellvertreter des Bundeskanzlers bestimmt. Ist auch dieser verhindert, übernimmt der am längsten der Bundesregierung angehörende Minister den Vorsitz. Die Ministerien der Bundesregierung sind: Wirtschaft und Klimaschutz, Finanzen, Inneres und Heimat, Auswärtiges Amt, Justiz, Arbeit und Soziales, Ernährung und Landwirtschaft, Familie (Senioren, Frauen und Jugend), Gesundheit, Digitales und Verkehr, Umwelt (Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz), Bildung und Forschung und Wohnen (Stadtentwicklung und Bauwesen), sowie ein Minister für besondere Aufgaben, der kein eigenes Ressort besitzt. Dieser Minister ist häufig auch Leiter des Bundeskanzleramtes. 

Die Bildung der Bundesregierung
Die Mitglieder der Bundesregierung werden beim Zusammentritt eines neuen Bundestages nach den Wahlen bestimmt. Die Vereidigung der neuen Minister findet gewöhnlich am gleichen Tag statt wie die Vereidigung des neuen Bundeskanzlers. Die Dauer der Regierungsbildung nach den Wahlen hängt von den Koalitionsverhandlungen ab.

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