BGH-Urteil
:
Keine hohe Entschädigung bei Kündigung von Immobiliendarlehen
Wenn Kunden ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen, müssen die Banken bei der Berechnung des Schadensersatzs, der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, die Sondertilgungen der Kunden mit berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.