Fernabschaltung von Leistungen :
Sperrung per Mausklick als Selbstjustiz?

Von Alexander Birkhahn
Lesezeit: 3 Min.
Der BGH wird sich zur Fernab­schaltung von vertraglichen Leistungen positionieren müssen
Der BGH muss prüfen, ob die Fernabschaltung einer Batterie für ein Elektrofahrzeug zulässig war.

Es ist ein häufig vorkommendes Pro­blem, das immer wieder zu Verdruss führt: Ein Unternehmen kündigt ein Vertragsverhältnis, der Kunde nutzt aber die überlassenen Gegenstände trotzdem weiter. Diesen Zustand möchte das Unternehmen natürlich so schnell und einfach wie möglich beenden. Was liegt also näher, als Fakten zu schaffen und dem vormaligen Kunden die Nutzung des überlassenen Gegenstandes unmöglich zu machen? Immer öfter ist es faktisch möglich, durch einen einfachen Klick aus der Ferne die Funktionsfähigkeit von Ge­gen­ständen wie Autos, SIM-Karten oder elektronischen Schlüsseln aufzuheben.

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