Lied „Thinking Out Loud“ :
Ed Sheeran gewinnt Plagiatsprozess in New York

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Ed Sheeran hat von dem New Yorker Geschworenengericht Recht bekommen.
Popstar Ed Sheeran hat bei seinem Welthit „Thinking Out Loud“ nicht abgekupfert. Das hat ein Geschworenengericht in New York befunden. Damit geht ein für die Branche richtungsweisender Prozess zu Ende.

Der britische Popstar Ed Sheeran hat einen Prozess wegen Plagiatsvorwürfen in New York gewonnen. Ein Geschworenengericht sprach den Singer-Songwriter am Donnerstag in einem Zivilprozess von dem Vorwurf frei, für seinen Hit „Thinking Out Loud“ beim Soulklassiker „Let's Get It On“ von Marvin Gaye aus dem Jahr 1973 abgekupfert zu haben. Sheeran habe den Song vielmehr „unabhängig“ erschaffen.

Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran die Copyright-Verletzungen vorgeworfen. Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song „Let's Get It On“ mit seinem Kollegen Marvin Gaye veröffentlicht. Sheeran hatte sich in dem Prozess teils selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. „Thinking Out Loud“ basiere auf Akkorden und Rhythmen, die „grundlegende Musik-Bausteine“ seien und die niemand besitzen könne.

Gegen den britischen Sänger hatten die Erben von Ed Townsend geklagt, der „Let's Get It On“ mit Marvin Gaye geschrieben hatte. Townsends Erben sprachen von „frappierenden Ähnlichkeiten und offenkundig gemeinsamen Elementen“ zwischen „Let's Get It On“ und Sheerans „Thinking Out Loud“ aus dem Jahr 2014. Als Beleg führten sie unter anderem an, dass die Band Boyz II Men schon Medleys der beiden Songs aufgeführt hat – und Sheeran die beiden Stücke ebenfalls schon bei Auftritten gemixt hat.

Sheerans Anwälte hielten dagegen, es gebe „dutzende oder sogar hunderte Songs“ aus der Zeit vor oder nach „Let's Get It On“, die eine „gleiche oder ähnliche Akkordfolge“ verwendeten. Ein Musikwissenschaftler, den die Verteidigung als Zeugen aufrief, bestätigte dies und sagte, die fragliche Sequenz aus vier Akkorden sei schon vor Gayes Hit im Jahr 1973 wiederholt in Songs verwendet worden.

Das Urteil hat womöglich weitreichende Auswirkungen auf die Musikbranche. In dem Verfahren ging es um die grundsätzliche Frage, ob bestimmte Akkordfolgen urheberrechtlich geschützt sind oder von verschiedenen Musikern verwendet werden können.