Urheberrechtsstreit :
Ed Sheeran muss abermals vor Gericht

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Der britische Sänger Ed Sheeran bei einem Konzert in Coventry im August 2022.
Dem Sänger Ed Sheeran wurde in der Vergangenheit öfter vorgeworfen, mit seinen Liedern das Urheberrecht verletzt zu haben. Nun gibt es einen weiteren Prozess.

Den britischen Sänger Ed Sheeran erwartet ein weiterer Prozess zu angeblichen Verletzungen des Urheberrechts. Nach juristischen Scharmützeln über seine Titel „Photograph“, „The Rest of Our Life“ und „Shape of You“ muss sich der Grammy-Preisträger auch wegen „Thinking Out Loud“ wehren. Ein Bundesgericht in New York hatte am Donnerstag Sheerans Antrag abgelehnt, eine Schadenersatzklage des Unternehmens Structured Asset Sales abzuweisen.

Das Unternehmen, das die Rechte an Marvin Gayes Klassiker „Let’s Get It On“ besitzt, war vor vier Jahren gegen ihn vor Gericht gezogen, da es meinte, er habe bei „Thinking Out Loud“ abgeschrieben. Structured Asset Sales wirft Sheeran vor, Melodie, Chor, Tempo und Bassline von Gayes Titel aus dem Jahr 1973 kopiert zu haben. Die Anwälte des Sängers trugen dagegen vor, dass Wiederholungen einzelner Liedpassagen in der Musikindustrie üblich seien und daher keine Verletzung des Urheberrechts darstellten.

Sheeran muss voraussichtlich noch in diesem Jahr vor Gericht in Manhattan erscheinen. Den früheren Prozess wegen des Titels „Photograph“ hatte der Einunddreißigjährige außergerichtlich beigelegt, die Klage wegen „The Rest of Our Life“ wurde abgewiesen. Das Verfahren über „Shape of You“ hatte Sheeran gewonnen.