Popmusik : Auftaktplädoyers in New Yorker Copyright-Prozess gegen Ed Sheeran
Im Prozess wegen angeblicher Copyright-Verletzungen gegen den britischen Sänger Ed Sheeran (32) haben beide Seiten am Dienstag ihre Auftaktplädoyers gehalten. Auch Sheeran selbst äußerte sich. „Wenn ich das getan hätte, was Sie mir vorwerfen, wäre ich ein ziemlicher Idiot, das vor 20.000 Leuten zu tun“, wehrte sich der britische Sänger bei dem Zivilprozess gegen den Vorwurf, für seinen Titel „Thinking Out Loud“ Gayes Stück „Let’s Get It On“ kopiert zu haben.
Nach einer Klage, in der die Angehörigen von Gayes Mitautor Edward Townsend etwa 100 Millionen Dollar Schadenersatz verlangen, steht Sheeran in New York vor Gericht. Neben Bassline, Chor und Melodie soll der Musiker auch den Rhythmus des Klassikers „Let’s Get It On“, den der verstorbene Gaye im Jahr 1973 einspielte, übernommen haben. Sheerans Anwälte verwiesen dagegen auf Akkordfolgen, die in vielen Titeln vorkämen. Eine Entscheidung des Gerichts wird für die kommende Woche erwartet.
Der bereits mehrfach verschobene Prozess hatte am Montag mit der Auswahl der Jury begonnnen. Ed Sheeran, wie auch einige seiner Kollegen – beispielsweise Robin Thicke und Pharrell Williams – wurden in den vergangenen Jahren immer wieder mit Vorwürfen der Copyright-Verletzung konfrontiert.