Tempo-30-Novelle :
Überfällige Reform

Corinna Budras
Ein Kommentar von Corinna Budras
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Eine Verkehrsschild in Berlin weist auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hin.
Die Bundesländer haben ihre Blockade des Straßenverkehrsrechts aufgegeben. Jetzt sollten die Regeln rasch umgesetzt werden.

Mehr Spielraum für die Verkehrspolitik vor Ort: Diese Forderung erheben Städte und Kommunen schon seit knapp drei Jahren. Das ist nicht zu viel verlangt, aber Bund und Länder tun sich schwer, diesen Wunsch zu erfüllen. Das liegt nicht nur an dem komplexen Regelwerk, das vorgibt, wie die Gemeinden Tempo-30-Zonen, Fahrradwege oder Busspuren einrichten können, sondern auch daran, dass die Fronten in der Verkehrspolitik oft anders laufen, als man gemeinhin glaubt. Jedenfalls hat der Bundesrat den Gesetzentwurf des FDP-Ministers Volker Wissing abgelehnt, weil dieser angeblich die „Leichtigkeit und Sicherheit“ des Verkehrs nicht genügend berücksichtigt. Dieser Vorwurf entbehrt nicht einer gewissen Ironie, schließlich hat Wissing die Tür für Tempo-30-Zonen nur moderat geöffnet. Das kann aber dahinstehen: Wenn jetzt tatsächlich ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden konnte, sollte die Regierung die Chance ergreifen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Reform ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts, die für Ausgleich sorgt.