Low Performer im Büro :
Ist das schon vorsätzliche Arbeitsverweigerung?

Von Sebastian Maiß
Lesezeit: 3 Min.
Sieht nicht allzu produktiv aus.
Arbeitgeber können Mitarbeitern kündigen, die deutlich weniger leisten als die Kollegen. Aber einfach ist das nicht. Ein Gastbeitrag.

Low Performance ist und bleibt ein echtes Ärgernis für Unternehmen. Häufig heißt es: „Low Performance? Da kann man eh nichts machen.“ In der Konsequenz wird das Thema totgeschwiegen und nicht angegangen. Dieser Ansatz ist fatal. Denn Schlechtarbeit führt nicht nur zu unzufriedenen Kollegen und überforderten Führungskräften, sondern auch zu wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen selbst. Zwei aktuelle Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven zeigen, dass Arbeitgeber unterdurchschnittliche Leistung nicht dulden müssen (Az.: 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23).

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