Fragen an Gerichtsvollzieher :
Kann Bushido Fler verhaften lassen?

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Der Rapper Fler 2021 im Gericht in Berlin
Gegen den Rapper Fler wurden wegen Schulden mehrere zivilrechtliche Haftbefehle erwirkt – auch von seinem Erzfeind Bushido. Wie kann ein Gläubiger das machen? Und was folgt daraus? Nachgefragt bei einem Gerichtsvollzieher.

Der Rapper Bushido hat wohl viele Millionen auf dem Konto – die in der Sonne Dubais allerdings wie Butter dahinschmelzen. So hat es seine Frau jedenfalls Anfang des Jahres gesagt. Die Fixkosten des Paars in seiner neuen Heimat Dubai ­beliefen sich damals demnach auf 50.000 Euro im Monat. Und Bushido will erklärtermaßen als Mann das Geld nach Hause bringen. Vielleicht auch deswegen tauchte er zuletzt wieder an der Seite eines Clanmitglieds in Deutschland auf, er arbeitet wohl an neuer Musik. Seine schlechten Erfahrungen mit Arafat Abou-Chaker, von denen er lange im Prozess gegen den Clanchef berichtete, scheinen ihn nicht abzuschrecken. Nebenbei versucht er auf anderem Wege, an Geld zu kommen: Er hat einen Haftbefehl gegen seinen Erzfeind Fler erwirkt, der ihm wohl nach verschiedenen ­Zivilprozessen einen fünfstelligen ­Betrag schuldet.

Wenn Fler nicht zur Erzwingung einer Vermögensauskunft verhaftet werden will, muss er am 6. September um 12.30 Uhr im Büro eines Berliner Gerichtsvollziehers erscheinen. Mitbringen muss der Berliner Rapper sämtliche Kontonummern, Unter­lagen über Lebensversicherungen, Sterbe- und Bausparkassen, Kfz-Papiere und eventuelle Arbeitslosen- oder Rentenbescheide.

Bei dem Haftbefehl, auf dessen Grundlage er sonst verhaftet werden soll, geht es nicht um die Schulden bei Bushido, sondern um einen fünfstelligen Betrag, den das Land Berlin von Fler verlangt. Sollte Fler sein Vermögen offenlegen, würde diese Informationen aber wohl auch Bushido bekommen. Ein Obergerichtsvollzieher aus einem anderen Bundesland sagt: „Die für ein Verfahren abgegebene Vermögensauskunft wird auch für alle anderen Verfahren verwendet.“

Aber wie kann ein Gläubiger überhaupt einen Haftbefehl gegen einen Schuldner erwirken? Der Gerichtsvollzieher sagt, dass ein Gläubiger ­dafür einen Schuldtitel brauche. Dieser müsse zur Zwangsvollstreckung zu­gelassen und zugestellt worden sein. Dann könne der Gläubiger ein Verfahren zur Vermögensauskunft einleiten. Der Schuldner werde aufgefordert, einem Gerichtsvollzieher sein Vermögen offenzulegen. Macht er das, kann der Gläubiger mit diesen Informationen weitere Schritte einleiten – zum Beispiel eine Kontopfändung.

„Das ist eine reine Beugehaft“

Im Streit mit Bushido hat Fler laut dem „Tagesspiegel“ einen solchen Termin verstreichen lassen. In so einem Fall kann der Gläubiger einen Haftbefehl gegen den Schuldner be­antragen. Der Gerichtsvollzieher sagt: „Das ist kein strafrechtlicher Haft­befehl, sondern eine reine Beugehaft. Die Person wird so lange inhaftiert, bis sie zahlt oder die Vermögensauskunft leistet.“ Der Schuldner kann für maximal ein halbes Jahr eingesperrt werden – danach kann der Gläubiger das Verfahren von Neuem einleiten. Ein Schuldtitel ist 30 Jahre lang gültig.

Bushidos Anwältin teilte Mitte ­August mit, dass Bushido zwar einen Haftbefehl gegen Fler erwirkt, die Verhaftung aber noch nicht beantragt habe. Ein Gerichtsvollzieher sei auch nicht damit beauftragt worden, einen abermaligen Termin zur Vermögensauskunft anzubieten oder hätte die Kompetenz, hierüber selbst zu entscheiden. Würde Bushido die Verhaftung beantragen, könnte das der Gerichtsvollzieher allerdings sehr wohl machen, sagt der Gerichtsvollzieher, mit dem die F.A.Z. gesprochen hat: „Dass man den Gläubiger noch mal auffordert zu erscheinen, wenn die Verhaftung beantragt wurde, ist ein gängiges Prozedere. Wir ­haben ganz klar die Aufgabe, kein unnötiges ­Aufsehen zu erregen. “ So stehe es in den Dienstanweisungen. Abgesehen davon gibt es ja auch schon den neuen Termin im September.

Es stimme aber, sagt der Gerichtsvollzieher, dass ein Gläubiger sich den zwei Jahre gültigen Haftbefehl erst einmal zuschicken lassen und die Verhaftung später beantragen könne. ­Sobald die Verhaftung beantragt sei, dürfe es nicht länger als einen Monat bis zur Vollstreckung dauern.

Was passiert also, wenn Fler sein Vermögen am 6. September nicht offen­legt oder die Schulden vorher zahlt? Dann würde der Gerichtsvollzieher bei ihm klingeln und ihm drei Möglichkeiten eröffnen: Entweder Fler zahlt seine Schulden, er gibt die Vermögensauskunft ab – oder die Polizei bringt ihn ins Gefängnis. Die Kosten, die für die Vollstreckung fällig werden, trägt übrigens der Schuldner. ­Jeder Tag im Gefängnis kostet laut dem Gerichtsvollzieher mehr als 100 Euro. Da schmelzen zumindest kleinere Vermögen dann auch wie Butter in der Sonne dahin – aber vielleicht eher wie in der über Deutschland als in der über Dubai.