Geldwäscheprävention :
Bafin verhängt Geldbuße gegen Commerzbank wegen Mängeln

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Commerzbank-Logo in Frankfurt
Bei der ab November 2020 in den Commerzbank-Konzern eingegliederten früheren Tochtergesellschaft Comdirect waren offenbar Kundendaten nicht auf dem aktuellen Stand. Die Bafin spricht von einer Ordnungswidrigkeit.

Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Commerzbank wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention Geldbußen von insgesamt 1,45 Millionen Euro verhängt. In der Bank und in der bis November 2020 als Tochtergesellschaft geführten Comdirect seien Kundendaten nicht rechtzeitig oder ausreichend aktualisiert worden, interne Sicherungsmaßnahmen unzureichend gewesen und in drei Fällen Sorgfaltspflichten unzureichend erfüllt worden, teilte die Bafin am Montag auf ihren Internetseiten mit und sprach von einer „Ordnungswidrigkeit“.

Nach dem Geldwäschegesetz sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Kunden zu Beginn einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Diese Informationen müssen sie dokumentieren und etwa Adressen regelmäßig aktualisieren. Stellen Kreditinstitute höhere Risiken für Geschäftsbeziehungen fest, müssen sie zudem besondere Vorkehrungen treffen.

Commerzbank erfüllt Auflagen seit 2022

Die Commerzbank erklärte auf Anfrage, die Daten seien seit 2022 wieder auf dem aktuellen Stand. Bei der Integration der Comdirect seien die Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden und die Prozesse zur Aktualisierung der Kundendaten überprüft und anschließend angepasst worden. „Die notwendigen Nachbearbeitungen, die sich daraus ergeben haben, wurden zügig angegangen. Prozesse wurden angepasst und die Datenaktualisierungen bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen“, sagte eine Sprecherin der Commerzbank.

Die Bafin schaut seit einiger Zeit genauer hin, ob Banken und Zahlungsdienstleister ihren Pflichten bei der Geldwäschebekämpfung hinreichend nachkommen. In der Deutschen Bank hat die Bafin seit September 2018 einen Sonderbeauftragten bestellt, dessen Mandat mehrmals verlängert wurde, zuletzt im Februar 2024 bis Ende Oktober dieses Jahres. Dies gilt als Zeichen dafür, dass die Deutsche Bank ihre Geldwäschekontrollen nicht in den Griff bekommt. Auch bei mehreren Fintechs hat die Bafin Mängel in der Kundenidentifikation (“KYC“) festgestellt.