Neue Gesetzgebung :
Was jetzt jeder über das Elterngeld wissen muss

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Von April an werden die Regeln fürs Elterngeld verschärft.
Einkommensgrenze, Elternzeit und Geschwisterbonus: Vom 1. April an gelten neue Regeln für den Bezug des Elterngelds. Was (werdende) Eltern nun wissen müssen.

Die Ampelregierung hat sich zur Entlastung des Haushalts auf einige Einsparmaßnahmen geeinigt. Auch für das Elterngeld gelten deshalb für Kinder, die vom 1. April 2024 an geboren werden, ein paar neue Regeln.

Einkommensgrenze

Wer zu den Besserverdienern gehört, geht künftig leer aus. Eine der wesentlichen Änderungen besteht in der gesenkten Einkommensgrenze: Bei 200.000 Euro ist Schluss und ein Bezug von Elterngeld ausgeschlossen. Diese Grenze gilt für das gemeinsame Steuereinkommen von Paaren, soll aber „nach dem aktuellen Stand des parlamentarischen Verfahrens“ auch für Alleinerziehende gelten, heißt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Im kommenden Jahr, von April 2025 an, wird die Grenze noch einmal herabgesetzt, auf dann 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Derzeit – und seit dem 1. September 2021 – gilt noch eine Grenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Steuereinkommen vs. Bruttoeinkommen

Für die Berechnung wird dabei weiterhin auf das sogenannte Steuereinkommen zurückgegriffen, das sich vom Bruttoeinkommen unterscheidet. Während beispielsweise Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder auch individuelle Freibeträge nicht dazu gezählt werden, fallen andere Einkünfte beispielsweise aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit oder auch Mieteinnahmen mit ins Steuereinkommen. Freiberufler gelten als Selbständige, Gleiches gilt schon für diejenigen, die eine Photovoltaikanlage betreiben. Bei der Frage des Steuereinkommens hilft ein Blick auf den letzten Steuerbescheid.

Der Bemessungszeitraum vor der Geburt ist wiederum abhängig von der Frage, ob die Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit vorliegen. An der Berechnung ändert sich jedoch nichts zu den vorherigen Regularien.

Paralleler Bezug des Elterngelds

Des Weiteren ergibt sich von April an eine Änderung, was den parallelen Bezug des Elterngelds (Basiselterngeld) anbelangt. Gleichzeitig können Mutter und Vater nur noch für einen Monat Elterngeld bekommen, und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Bislang konnten Eltern die 14 Monate Basiselterngeld, die ihnen als Paar maximal zustehen, frei aufteilen. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für Frühchen oder Mehrlinge. Außerdem soll es eine Ausnahme für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, geben. Künftig sollen diese Eltern weiterhin gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können. Diese Regelung soll „voraussichtlich in naher Zukunft“ umgesetzt werden, heißt es dazu auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Höhe des Elterngelds

Weitere Neuerungen stehen nicht an, insbesondere an der Höhe des Elterngelds ändert sich nichts: Der Mindest- und der Höchstbetrag von 300 beziehungsweise 1800 Euro bleiben unverändert.