Kontrolle der Digitalkonzerne :
Landesmedienanstalten finden das Digitale-Dienste-Gesetz gut

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Eva Flecken IST Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.
Bei der Netzkontrolle sind die Landesmedienanstalten doch nicht ausgebootet worden. Sie sehen sich durch das vom Bundestag beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz vielmehr gestärkt.

Die Landesmedienanstalten sahen wir bei der neuen deutschen Netzkontrolle, die der Bundestag mit dem Digitale-Dienste-Gesetz mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen hat, eher am Rande (F.A.Z. vom 22. März).

Die von den Bundesländern beauftragten unabhängigen Medienkontrolleure sehen das – zum Glück – selbst nicht so: Der „mutige Rechtsrahmen“ des Digital Services Act der EU, der Digitalkonzerne in die Pflicht nimmt, werde „ausgewogen“ umgesetzt. Man sei neben der Bundesnetzagentur und weiteren Bundeseinrichtungen „als zuständige Behörde für zentrale Bereiche des Jugendmedienschutzes“ benannt, behalte die Zuständigkeit im Jugendmedienschutz und gewinne „neue Verfahren zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung hinzu“.

„Die Vorschriften aus Brüssel, die eher der Logik zentral organisierter Staaten folgen“, würden „an die föderale Struktur der Bundesrepublik“ angepasst, sagt die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Eva Flecken.

In der „nun beschlossenen Form“ sei das Gesetz „entgegen der ersten Entwürfe ein Erfolg für den effektiven Schutz von Menschenwürde und Jugend in den Medien. Damit wird es der föderalen Medienaufsicht Deutschlands auch zukünftig möglich sein, effektiv gegen Hass, Hetze und die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen im Netz vorzugehen – und das auch über Deutschland hinaus“, ergänzt Tobias Schmid, der Chef der Landesmedienanstalt von NRW und Europabeauftragte der Landesmedienanstalten.

So könne „die deutsche Medienaufsicht ihrer Vorreiterrolle in Europa und der daraus resultierenden Verantwortung gerecht werden. Es ist schön zu sehen, dass die Idee einer unabhängigen und staatsfernen Aufsicht der Medien am Ende die entscheidende Unterstützung der Länder, des Bundes und vor allem des Bundestages erfahren hat.“

Hat sich der Einsatz für staatsferne und föderale Medienaufsicht also vielleicht doch gelohnt.