Medienaufsicht greift ein :
Rechtsaußensender AUF1 darf nicht ins deutsche Satelliten-TV

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Hat in Deutschland keine Lizenz fürs Satelliten-TV: AUF1.
Den Sender Schwarz Rot Gold TV (SRGT) kennt kaum einer. Furore machte er, weil er den österreichischen Rechtsaußenkanal AUF1 transportierte. Das verbietet die Medienaufsicht und verhängt eine hohe Strafe. SRGT gibt nun auf.

Der Kleinstsender Schwarz Rot Gold TV (SRGT) dürfte den wenigsten ein Begriff sein. Gegründet zunächst als Youtube-Kanal von dem Stuttgarter Internisten und Hausarzt Wilfried Geissler, sendete SRGT seit Sommer 2023 über Satellit. Inhaltlich könnte man den Sender, getragen von einem selbstgefälligen Predigerton, den der Gründer anschlägt, wohl im Spek­trum der Querdenker-Bewegung verorten. Nun gibt Schwarz Rot Gold TV, wie sein Gründer in einem trauerumflorten Video vor ein paar Tagen kundtat, seine Satelliten-Lizenz zum Monatsende zurück. Das hat mit einer hohen Strafzahlung zu tun, welche die Landesmedienanstalten SRGT als Aufsichtsbehörden aufgebrummt haben.

Der Huckepack kostet 195.000 Euro

195.000 Euro sind fällig, weil – Schwarz Rot Gold TV sich im vergangenen Jahr zwischen September und November als Übertragungskanal des rechtsgerichteten österreichischen Programms „AUF1“ verdingte. Darin erkennen die Landesmedienanstalten, insbesondere die lizenzgebende Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), eine verbotene „Themenplatzierung“, einen Verstoß gegen Paragraph 8 des Medienstaatsvertrags. Der verbietet Schleichwerbung und bezahlte „Themenplatzierung“ und fordert, dass „die redaktionelle Verantwortung und Unab­hängigkeit hinsichtlich Inhalt und Platzierung im Sendeplan“ nicht beeinträchtig werden dürfen. Will heißen: Sender dürfen nicht Sendeplätze verkaufen und die inhaltliche Verantwortung fürs Programm abgeben.

Darauf wies die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten Schwarz Rot Gold TV hin, eröffnete ein medienrechtliches und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, untersagte die Kooperation und verhängte die Geldbuße, die sich aus der angenommenen Summe, die von AUF1 an SRGT geflossen sein könnte, und einer zusätzlichen Strafe errechnet. SRGT versuchte zwischenzeitlich, die Zusammenarbeit mit AUF1 so zu organisieren, dass dafür kein Geld flösse, doch das überzeugte die Medienaufseher nicht. Die „schwarz rot gold tv GmbH“ hatte mit der Linzer „Media in res Medien GmbH“, die hinter AUF1 steht, einen Vertrag über sechs Stunden Sendezeit pro Tag abgeschlossen. Das reichte der Medienaufsicht als Tatbestand.

Der SRGT-Gründer Wilfried Geissler beklagt sich in seinem Abschiedsvideo, er habe vorab Fachjuristen befragt, ob ein solcher Vertrag zulässig sei. Das sei bejaht worden. Nun nehme er den Bescheid hin, müsse aber ganz aufgeben. Stefan Magnet, Chefredakteur von AUF1, dessen Programm voll auf AfD-Linie liegt, sagt in einem Video, AUF1 sei im deutschen Satelliten-Fernsehen verboten worden, weil es „verbotene Themen platziert“ hätte, und bittet um Spenden, um die Strafe von 195.000 Euro hereinzubekommen. „Das System will uns ausradieren“, klagt Magnet.

Nicht Inhalte werden verboten, die redaktionelle Hoheit des Senders fehlt

Dabei richtet sich das Verbot nicht gegen AUF1, das in Deutschland keine Lizenz hat, sondern gegen SRGT, das AUF1 huckepack nahm. Und um Inhalte ging es nicht, auch wenn das der Begriff „Themenplatzierung“ nahelegen könnte, sondern ums Verfahren und die redaktionelle Verantwortung. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht habe „entschieden, dass eine unzulässige Themenplatzierung vorliegt“, sagt die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und Vorsitzende der Kommission, Eva Flecken, im Gespräch mit der F.A.Z. Hintergrund sei, „dass zur Rundfunkfreiheit auch gehört, dass eindeutig ersichtlich ist, wer die redaktionelle Verantwortung trägt. Im vorliegenden Fall war es so, dass die redaktionelle Verantwortung eben nicht mehr bei Schwarz Rot Gold TV lag, sondern bei AUF1. Die inhaltliche Ausrichtung der Sender oder der einzelnen Programme spielte bei dieser Bewertung keine Rolle.“

Der Veranstalter, ergänzt Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK), habe „sich mit Beginn der TV-Verbreitung per Satellit einer rechtswidrigen Konstruktion bedient, nämlich dass ihm Inhalte gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Damit hat er insoweit seine redaktionelle Hoheit abgegeben. Der Lizenznehmer hat den Verstoß zwischenzeitlich auch eingeräumt und zum Monatsende seine Rundfunkzulassung zurückgegeben.“

AUF1 – der „Alternative, unabhängige Fernseh-Kanal 1“ – hatte den Pakt mit Schwarz Rot Gold TV als großen Coup gefeiert. Mit diesem ist es nun vorbei.