Verlagsspezial

Gastbeitrag :
Ein erfolgversprechender Weg zur Dekarbonisierung

Von Svenja Schulze
Lesezeit: 4 Min.
Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bis 2030 soll die Industrie etwa 50 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 einsparen. Und bis 2050 will die EU die CO2-Emissionen auf null reduzieren. Für die Umstellung auf eine klimaneutrale Stahlproduktion brauchen wir deshalb neue, innovative Verfahren.

Stahl wird überall gebraucht. Ohne Stahl kann kein Windpark gebaut werden, dreht sich keine Turbine in einem Wasserkraftwerk und fahren keine Elektroautos. Aber die Herstellung von Stahl verbraucht riesige Mengen an Energie. Die Stahlerzeugung in Deutschland ist nach Angaben des Umweltbundesamtes für insgesamt rund 56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich. Ein großer Teil der Emissionen wird als „prozessbedingt“ angesehen, da der Hauptverursacher der Hochofenprozess ist, der Koks als Reduktionsmittel benötigt. Hier steht die Stahlindustrie vor einer besonderen Herausforderung, um auch in den kommenden Jahren ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das wird nur mit weiteren notwendigen Innovationen möglich sein.

Deutschland hat sich im Übereinkommen von Paris völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel bekannt, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Damit sollen verheerende Dürren, Hungerkatastrophen, Überflutungen, kriegerische Auseinandersetzungen um Wasser und Land reduziert und damit Fluchtursachen bekämpft werden. Um das Ziel zu erreichen, müssen wir in Deutschland im Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral leben, arbeiten und produzieren. Im Moment sind wir aber noch nicht auf dem Zielpfad. Unser Zwischenziel für 2020, 40 Prozent weniger klimaschädliche Emissionen als 1990, werden wir verfehlen. Das darf uns mit unserem nächsten Etappenziel 2030 nicht passieren.

Sektorenziele für CO2-Emissionen

Der Klimawandel hat längst begonnen, die Folgen sind auch bei uns bereits zu spüren. Warum waren wir nicht schneller? Es gibt nicht den einen Grund dafür. Eine Ursache ist sicherlich, dass es bis 2016 keine sektoralen Verantwortlichkeiten gab. Es war die Aufgabe des Umweltministers oder der Umweltministerin, für Klimaschutz zu sorgen, häufig gegen die Interessen der anderen Fachressorts. Im Klimaschutzplan 2050, der 2016 als deutsche Langfriststrategie beschlossen worden ist, wurde erstmals das Minderungsziel für 2030 nach Sektoren aufgeteilt. Diese Sektoreneinteilung will ich jetzt mit meinem Klimaschutzgesetz, das im Entwurf bereits vorliegt, gesetzlich fixieren. Die Sektorziele haben bereits zu einem Umdenken geführt. Es werden keine Lippenbekenntnisse mehr geduldet, sondern konkrete Taten in jedem Bereich verlangt. Wir haben viel vor im Klimakabinett bis Ende 2019: Der Klimaschutzplan 2050 soll verbindlich umgesetzt werden. Dazu gehört die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes und eines dazu gehörigen Maßnahmenprogramms 2030, mit dem die Ziele in den nächsten 11 Jahren erreicht werden, und zwar in jedem Jahr! Außerdem sollten das Kohleausstiegsgesetz und die Einführung eines CO2-Preises Teile des Gesamtkonzepts sein.

Das Klimaschutzgesetz bildet den organisatorischen Rahmen für alle weiteren Schritte bis 2050: Während der Klimaschutzplan 2050 gegenüber den Vereinten Nationen konkretisiert, wie Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen nachkommen möchte, hat das Klimaschutzgesetz eine lenkende Funktion nach innen. Es dient dazu, Planbarkeit und Transparenz herzustellen und das Verursacherprinzip zu stärken.

Die auf EU-Ebene vorgegebenen Emissionsbudgets wollen wir entsprechend den Sektorzielen auf die jeweils zuständigen Ressorts verteilen. Wer seine jährlichen Minderungsziele erreicht, hat Vorteile innerhalb Europas, aber auch in Deutschland. Der Mechanismus funktioniert wie in großen Wirtschaftsunternehmen. Auch da gibt es jährliche Zielvorgaben und eine Überprüfung, ob sie erreicht wurden.

Das Klimaschutzgesetz ist außerdem in weiten Teilen die Umsetzung der EU-Klimaschutzverordnung, in der sich jeder Mitgliedstaat dazu verpflichtet hat, nach seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten Treibhausgase einzusparen („effort sharing“). Wer seine Ziele nicht erreicht, muss „Emissionszuweisungen“ von anderen EU-Staaten ankaufen. Die Preise dafür sind nicht vorhersehbar. Aber sie werden jährlich steigen, weil das Angebot durch ständig sinkende Emissionsbudgets in allen EU-Mitgliedstaaten immer knapper werden wird. Wenn wir unsere Minderungsziele weiterhin verfehlen, wird das richtig teuer. Und das Geld steht nicht mehr für Förderprogramme, Infrastrukturausbau und Innovationsschübe in Deutschland zur Verfügung. Ein Klimaschutzgesetz und darauf aufbauend ein Programm mit konkreten Maßnahmen bis 2030 sind deshalb in Deutschlands ureigenem Interesse. Sie sind auch im Interesse der Industrie, denn verlässliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für eine Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft. Industrieunternehmen mit langen Investitionszyklen wie in der Stahlindustrie sind darauf ganz besonders angewiesen. Hier muss noch stärker in die Forschung und Entwicklung von neuen Technologien investiert werden. Die Industrie insgesamt hat bis 2014 bei steigender Wertschöpfung immerhin rund 34 Prozent weniger klimaschädliche Gase ausgestoßen als noch 1990. Das war ein großer Fortschritt. Allerdings sind die Treibhausgasemissionen seither wieder leicht angestiegen. Kurz- und mittelfristig können die größten Beiträge zur Erreichung der Klimaziele insbesondere durch die Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Die Potentiale, gerade im Wärmebereich, sind groß. Für die Umstellung auf eine klimaneutrale Stahlproduktion reicht das nicht aus. Hier brauchen wir ganz neue, innovative Verfahren.

Direktreduktion mit Wasserstoff

Die Direktreduktion mit Wasserstoff erscheint als ein erfolgversprechender Weg zur Dekarbonisierung. Ich weiß, dass deutsche Stahlunternehmen dabei sind, diese Technologie zu entwickeln und zur Anwendungsreife zu bringen. Noch ist dieses Verfahren allerdings zu teuer. Das gilt im Übrigen auch für Technologiesprünge in anderen Branchen wie Zement, Kalk, Chemie und Nichteisen-Metallurgie. Hier wird ebenfalls an Technologien gearbeitet, die auf die Dekarbonisierung abzielen. Deshalb wird derzeit im Bundesumweltministerium ein Förderprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie erarbeitet, das im Jahr 2020 starten soll. Im Vorgriff darauf wurde im Umweltinnovationsprogramm übergangsweise ein Förderfenster „Dekarbonisierung in der Industrie“ geöffnet. Es unterstützt Demonstrationsvorhaben zur erstmaligen großtechnischen Anwendung von Verfahren, die das Ziel haben, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in energieintensiven Industrien zu vermeiden. Darüber hinaus sind wir dabei, ein Kompetenzzentrum Klimaschutz in der energieintensiven Industrie (KEI) in der Lausitz aufzubauen, das Verbände, Unternehmen, Wissenschaft und Politik zusammenbringen will, um die Dekarbonisierung der Industrie zu beschleunigen. Wenn deutsche Technologien in diesem Bereich schnell genug marktreif und rentabel werden, können sie auch weltweit eingesetzt und vermarktet werden. So kann Klimaschutz trotz der großen Herausforderungen auch zum Innovationsmotor für ein modernes Hochtechnologieland Deutschland werden.

Svenja Schulze ist Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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