Verlagsspezial

Dämmen mit staatlicher Unterstützung

Von Michael Hasenpusch
Lesezeit: 5 Min.
Förderung: Am 1. Juli tritt die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Energetische Sanierungen sowie Neubau oder Kauf energieeffizienter Immobilien wird teilweise einfacher und attraktiver.
Am 1. Juli tritt die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Förderung von energetischer Sanierung sowie Neubau oder Kauf energieeffizienter Immobilien wird teilweise einfacher und attraktiver.

Kredit

Um die Energieeffizienz von Bestandsimmobilien zu steigern, unterstützt die BEG Eigentümer, die energetisch sanieren wollen. Die KfW-Kreditprogramme dafür tragen die Bezeichnung 261 und 262. Der Unterschied zwischen beiden liegt im Ziel der Sanierung. Das Programm 261 ist für Einzelmaßnahmen gedacht. Das Programm 262 kommt bei einer Komplettsanierung zum Einsatz, an deren Ende das Wohngebäude einen KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllt. Von diesen unterschiedlichen Zielen hängt auch die Höhe des möglichen Kredits ab. Bei Programm 261 können bis zu 60 000 Euro je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen beantragt werden, also beispielsweise für die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- oder Geschossdecken. Soll die Immobilie nach der Sanierung einen KfW-Standard erfüllen, können über das Programm 262 bis zu 150 000 Euro Kreditsumme beantragt werden. Bei beiden – Einzelmaßnahmen und der Komplettsanierung – winken darüber hinaus Tilgungszuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent, also Teile des Kredits, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Kreditsumme und des Tilgungszuschusses hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. In jedem Fall ist die Fachplanung und Baubegleitung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten nötig, die ihrerseits durch die BEG gefördert wird. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Wird entlang eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgegangen, steigt die Förderung um 5 Prozent.

Zuschuss

Wer genug Geld auf der hohen Kante hat, um seine Bestandsimmobilie ohne Kredit energetisch zu sanieren, ein Effizienzhaus zu bauen oder zu kaufen, kann einen Zuschuss beantragen. Ob dafür dann die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) zuständig ist, hängt von der Art der Maßnahmen ab. Geht es um die Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie, gibt die KfW einen Sanierungszuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt davon ab, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Die Hälfte von maximal 150 000 Euro Kosten erhält nur, wessen Immobilie den Standard „40 Erneuerbare-Energien-Klasse“ erreichen. Wird ein Effizienzhaus gekauft oder neu gebaut, beträgt der mögliche Zuschuss bis 37 500 Euro je Wohneinheit. Für diese Höchstförderung muss die Immobilie den „40 Plus“-Standard erreichen. Für die Komplettsanierung und Kauf oder Neubau eines Effizienzhauses gilt ab 1. Juli die BEG. Werden nur energetische Einzelmaßnahmen wie beispielsweise eine Dämmung von Fassade, Dach, Keller- oder oberster Geschossdecke vorgenommen, ist im Rahmen der BEG bereits seit 1. Januar 2021 das BAFA zuständig. Für Investi­tionen von mindestens 2000 Euro und höchstens 60 000 Euro je Wohneinheit werden dabei 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, also im Höchstfall mit 12 000 Euro. Für beide Fälle gilt: Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt und eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte einbezogen werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan steigert den Zuschuss um 5 Prozent.

Energieberatung

Bei der energetischen Sanierung ist Fachwissen gefragt. Jeder Baustoff hat beispielsweise seinen eigenen Wärmedurchgangswert, auch Wärmedämmwert genannt, der mit dem Buchstaben „U“ abgekürzt wird. Wer für die Dämmung der Fassade eine Förderung im Rahmen der BEG beanspruchen will, dessen Fassade muss einen U-Wert erreichen, der vom Gebäudeenergiegesetz von 2020 bestimmt wird. Erreicht wird der Wert durch eine auf das vorhandene Baumaterial abgestimmte Kombination mit einem Dämmstoff in geeigneter Stärke. Erst dann gilt die Maßnahme im Sinne der BEG als erfüllt, und die beantragte Fördersumme wird ausbezahlt. Das nötige Fachwissen dafür bringt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte im Rahmen der Baubegleitung mit. Die Kosten dafür übernimmt zu 50 Prozent die BEG. Zugelassen sind die über 10 000 Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie Agentur (dena) geführt sind: www.energie-effizienz-experten.de. Bis zum 30. Juni muss der Zuschuss zur Baubegleitung noch über das KfW-Programm 430 beantragt werden. Ab dem 1. Juli ist die Förderung der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten Teil der Förderung für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines Effizienzhauses und einzelner energetischer Maßnahmen. Wer zuvor gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt hat, erhält bei jeder Maßnahme noch einen Bonus von 5 Prozent obendrauf.

Steuern sparen

Der Staat fördert die energetische Sanierung von Immobilien nicht nur mit Krediten oder Zuschüssen, sondern auch durch steuerliche Förderung. Laut § 35 c des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Kosten beispielsweise für die Dämmung der Fassade, des Daches, der Keller- oder obersten Geschossdecke steuerlich geltend gemacht werden. Aber Achtung: Förderung einstreichen und Steuern sparen gleichzeitig geht nicht. Sanierungswillige müssen sich für eine Möglichkeit entscheiden. Steuerlich abzugsfähig sind insgesamt 20 Prozent von maximal 200 000 Euro der Sanierungskosten pro Wohnobjekt – verteilt auf drei Jahre. Von diesen maximal 40 000 Euro entfallen dann je 7 Prozent oder 14 000 Euro auf das erste und zweite Jahr und 6 Prozent oder maximal 12 000 Euro auf das dritte Jahr. Wer also seine Fassade für 20 000 Euro mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) dämmen lässt, kann 4000 Euro auf drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Außerdem noch wichtig: Um den Steuerbonus zu erhalten, muss es sich bei der sanierten Immobilie um selbst genutztes Wohneigentum handeln. Die Immobilie muss bei der Sanierung älter als zehn Jahre sein, und alle Sanierungsarbeiten müssen von Unternehmen ausgeführt werden, die eine Fachunternehmererklärung ausstellen können. Schließlich müssen die Sanierungsmaßnahmen bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Die steuerliche Förderung trat am 1. 1. 2020 in Kraft und kann schon dieses Jahr mit der Einkommensteuererklärung für 2020 geltend gemacht werden.

Neubau

Wer neu baut, fängt auf der sprichwörtlichen grünen Wiese an. Entscheidend sind nur Geschmack, Geldbeutel – und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darin wurden am 1. November 2020 eine Reihe von Gesetzen und Regelungen zusammengeführt. Das GEG gilt für alle Gebäude, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt wurde. Allerdings empfehlen Experten beispielsweise der Verbraucherzentrale, schon jetzt freiwillig energieeffizienter zu bauen. Denn: „Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen.“ Auch würden besonders energieeffiziente Neubauten stark gefördert, wenn sie sich beispielsweise nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard richteten. Die BEG fördert dabei die Bau- und Baunebenkosten exklusive Grundstückskosten. Infrage kommen das Programm 262 mit bis zu 150 000 Euro Kredit plus Tilgungszuschuss von bis zu 37 500 Euro oder das Programm 461 mit einem Investitionszuschuss von bis 37 500 Euro. Beide richten sich nach dem Effizienzstandard des Gebäudes: Dies sind entweder die Standards 55 und 40, die jeweils weiter gesteigert werden können. Die höchste Förderung erhält nur das Effizienzhaus 40 Plus, das zusätzlich zu seiner hohen Energieeffizienz selbst Strom erzeugen und speichern können muss. Gefördert werden auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten und die akustische Fachplanung sowie die Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“.

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