Eigenbedarf :
„Viel mehr Fälle landen heute vor Gericht“

Lesezeit: 5 Min.
Vor verschlossenen Türen: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist ein hochemotionales Thema, für Mieter genau wie für die Eigentümer.
Eigenbedarf, doch der Mieter zieht nicht aus? Eigentümervertreter Gerold Happ über Härtefälle, strategische Fehler und ein aktuelles Urteil.

Die Eigenbedarfskündigung ist ein hochemotionales Thema. Regelmäßig erheben Mieter den Vorwurf, viele Vermieter nutzten sie nur als Vorwand, um die Wohnung später teurer vermieten oder verkaufen zu können. Umgekehrt verzweifelt manch Eigentümer an Mietern, die sich gegen einen Auszug mit allen Mitteln wehren. Wie kompliziert die Lage bisweilen ist, zeigt der Fall einer Vermieterin aus Berlin, die ihre vermietete Eigentumswohnung selbst nutzen will, um ihren Weg zur Arbeit deutlich zu verkürzen. Die Frau hatte den Mietvertrag gekündigt und später auf Räumung geklagt. Daraus wird nun erstmal nichts. Da der Mieter keine adäquate Ersatzwohnung findet, die er sich leisten kann, hat das Landgericht Berlin ihm zwei Jahre Aufschub gewährt. „Ungewöhnlich lang“, kommentiert Gerold Happ, Immobilienfachmann vom Bundesverband Haus & Grund, diesen gerichtlich gewährten Aufschub.

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