BWL und Bilanzkosmetik : Zaubern mit ESG-Kennzahlen
Die erhebliche Ausweitung der Verpflichtung von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mit hohen Erwartungen an den Informationsgehalt der Berichte verbunden. Die Berichtspflichten wurden an dieser Stelle oft behandelt, wie in der F.A.Z. vom 18. März. Laut Begründung der CSRD genannten EU-Richtlinie sollen Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Investoren, Kreditgeber und weitere Geschäftspartner der Unternehmen die Informationen insbesondere nutzen, um Geschäftsbeziehungen anzupassen. Auch sollen die Politik und die Zivilgesellschaft von Unternehmen gezielter Rechenschaft einfordern können. Dieser Marktdruck auf die berichtenden Unternehmen soll einen Anreiz zu einer Anpassung ihrer Geschäftsmodelle an gesellschaftliche Nachhaltigkeitsziele setzen und Kennzahlen zu Klima, Umwelt, Diversität und gesellschaftlicher Verantwortung liefern.
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