Steuergeld für Spitzensport :
„Das letzte Wort dem Gesetzgeber“

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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) will den Entwurf des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekämpfen.
Die Entscheidung über die Finanzierung von Sportlern mit Steuergeldern, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, treffen allein Regierung und Parlament. Der organisierte Sport soll nur beraten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt zu der Überzeugung, dass Entscheidungen über die Spitzensportförderung bei Regierung und Parlament zu bleiben haben. Dies widerspricht der Absicht der Koalition, die Förderung und Steuerung des Spitzensports auf eine unabhängige Agentur zu übertragen. Der Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz befindet sich in der Ressortabstimmung.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich von diesem Entwurf distanziert und angekündigt, ihn zu bekämpfen. Er beklagt seine lediglich auf Beratung reduzierte Rolle und die Dominanz staatlicher Vertreter in der Agentur.

„Dritte (insbesondere Verbände im Bereich des Sports) dürfen nur fachlich beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen werden“, heißt es in der Darstellung, die wie üblich für Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes als „Sachstand“ bezeichnet wird: „Aus den Vorgaben des Zuwendungsrechts folgt schließlich, dass die geförderten Organisationen nicht frei über die Verwendung der ihnen gewährten Mittel entscheiden können, sondern an den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck gebunden sind. Ein entsprechender staatlicher Einfluss auf die Mittelverwendung ist daher nicht nur möglich, sondern auch rechtlich geboten.“

Korridor finden

Der FDP-Abgeordnete Philipp Harte­wig, sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion und Mitglied sowohl im Sport- als auch im Rechtsausschuss des Bundestages, hat den Bericht in Auftrag gegeben. Er wolle, sagt er, den Korridor finden zwischen der Bedrohung der Autonomie des Sports auf der einen und den Vorgaben des Haushaltsrechts auf der anderen Seite.

„Ich lese heraus“, ist sein Fazit, „dass die Gründung der Agentur möglich ist, das letzte Wort aber beim Haushaltsgesetzgeber liegen muss.“ Dies bedeute nicht, dass die Förderung nicht noch deutlich flexibler sein könne. In seiner Fragestellung bezieht sich Hartewig auf den Bericht des Bundesrechnungshofes über „Ausgewählte Aspekte der Reform der Spitzensportförderung“ vom Oktober 2023.

Darin kritisiert die Bundesbehörde, dass das Innenministerium die Rolle des DOSB in der Planung der Agentur unzulässig ausgebaut habe; der Verband sei nicht mehr nur Interessenvertreter der geförderten Verbände und sportfachlicher Berater des Ministeriums, er entscheide gemeinsam mit dem Ministerium über die Förderung.

Grundlage für die Förderentscheidungen

Dieses Manko hat das Haus Faeser dadurch zu heilen versucht, dass es in seinem Gesetzentwurf für die als Stiftung aufgestellte Agentur neun der 18 Sitze im Stiftungsrat dem Bund zuschreibt, fünf Mitgliedern des Parlaments und vier vom Ministerium Entsandten. Eine dieser Personen soll den Vorsitz übernehmen und erhält das Recht, bei Stimmgleichheit zu entscheiden.

Der DOSB, für den sechs Sitze im Stiftungsrat vorgesehen sind, kritisiert dies als Vetorecht des Bundes. Der Sportfachbeirat, den er dominiert, ist lediglich als Beratungsgremium vorgesehen. Der Bundesrechnungshof hatte vorgeschlagen, da die Verwaltung fachlich an ihre Grenzen stoße, sollten DOSB und Verbände Ziele und Bedarf in Eigenregie definieren.

Dies könne als Grundlage für die Förderentscheidungen des Ministeriums herangezogen werden. Über diese fachliche Beratung hinaus dürften Dritte jedoch keinen Einfluss auf die Förderentscheidung nehmen. Der Referentenentwurf enthält den Vorschlag, den Einfluss des Staates auch auf die Arbeitsebene auszuweiten.

Als Stiftung des öffentlichen Rechts habe die Agentur weder Gesellschafter noch Eigentümer, sondern obliege der Trägerschaft der öffentlichen Verwaltung. So wäre es ihr möglich, Beamte zu beschäftigen. Dies schaffe eine enge Bindung an die öffentliche Verwaltung bei gleichzeitiger Gewährleistung unabhängiger Arbeit. Im Sport herrscht Entsetzen bei der Vorstellung, die Verwaltung sitze mit an den Schreibtischen der Agentur.