Berliner Hochschulgesetz : Für einen angstfreien Campus
Es wird höchste Zeit, dass die Berliner Universitäten wieder über ordnungsrechtliche Instrumente gegen Studenten verfügen, die den Lehrbetrieb mutwillig stören, andere angreifen, sexuell belästigen oder sie bedrohen.
Der rot-rot-grüne Senat in seiner Blauäugigkeit hatte 2021 dafür gesorgt, dass die Möglichkeit einer Exmatrikulation aus dem Berliner Hochschulgesetz gestrichen wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf ist maßvoll, weil er ein gestuftes Verfahren vorsieht und nur im äußersten Notfall zur Exmatrikulation greift.
Damals für die Streichung
Zur Ironie der Geschichte gehört, dass eben jene Wissenschaftssenatorin nun die Wiedereinführung des Exmatrikulationsrechts betreiben muss, die damals die Streichung befürwortet hatte.
Bemerkenswert ist, dass sämtliche Studentenverbände aller vier demokratischen Parteien auf Initiative der Jüdischen Studierendenunion ein einhelliges Votum für gezielte ordnungsrechtliche Schritte bis hin zu Exmatrikulation veröffentlicht haben.
Berlin wäre nicht Berlin, wenn es nicht noch Querschüsse einzelner ultralinker Studenten dagegen gäbe. Doch die große Mehrheit der Studenten will einen Campus, auf dem sich angstfrei und gewaltlos studieren und leben lässt.
Im jetzigen Gesetzentwurf würde ein Ordnungsausschuss über einen etwaigen Ausschluss bis hin zur Exmatrikulation entscheiden. Es wäre zweifellos besser, wenn das Präsidium dafür verantwortlich wäre.