Leistungen für Asylsuchende :
Bundestag beschließt Einführung der Bezahlkarte

Lesezeit: 2 Min.
Beschluss zur Bezahlkart: Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür.
Mit der Karte sollen Asylsuchende einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben erhalten. Besonders die Grünen hatten im Vorfeld Probleme mit dieser Möglichkeit.

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am 6. November auf die Einführung einer Bezahlkarte anstelle von Barleistungen verständigt. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Die Grünen standen anfangs – anders als SPD und FDP – auf dem Standpunkt, für eine bundesgesetzliche Regelung zu einer solchen Bezahlkarte bestehe keine Notwendigkeit. Jedes Bundesland sei hier frei, eine solche Karte einzuführen und Einzelheiten dazu festzulegen.

Das Kabinett hatte am 1. März dann aber für einen Gesetzesvorschlag von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) gestimmt, um damit die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber mit einem Bundesgesetz abzusichern. Wann der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden kann, blieb jedoch lange unklar – auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sie sich zufrieden.

Mit der Karte sollen Geflüchtete einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben statt per Barauszahlung erhalten. Geplant ist, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird – neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen. Die Bundesländer können dann entscheiden, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten.

Die Regelung für die Bezahlkarte wurde nicht als eigenes Gesetz, sondern als Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, wodurch sie schon am Freitag verabschiedet werden konnte. Angehängt wurde die Regelung an ein Gesetz, das den Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden vereinfachen soll.