Leistungen für Flüchtlinge :
Die Bezahlkarte kommt – das Bargeld bleibt

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Ein Mann hält eine Hamburger Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hand.
Monatelang hatte die Ampel um die Bezahlkarte für Flüchtlinge gerungen. Besonders die Grünen hatten Bedenken. Nun melden die Regierungsfraktionen eine Einigung.

Am Ende war der öffentliche Druck auf die Grünen offenbar zu groß. Am Freitagnachmittag verschickten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP die Mitteilung, dass sie sich bei der Bezahlkarte geeinigt haben. Asylsuchende sollen künftig einen Großteil der ihnen zustehenden staatlichen Leistungen über eine Chipkarte abrufen. Das ist seit langem eine Forderung der Länder, die sich dadurch eine Entlastung bei der Bewältigung der vielen Flüchtlinge in Deutschland erhoffen.

Vor allem die Grünen waren von Anfang an unglücklich mit der Bezahlkarte. Von Gängelung war die Rede und von unmenschlicher Behandlung und Hemmnissen bei der Integration. Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung hatten sich aber zügig auf die Karte geeinigt – und darauf, dass es eine bundeseinheitliche Regelung braucht, um die Sache rechtssicher zu machen. Ausgestalten und anwenden müssen das Gesetz dann schließlich die Länder und Kommunen.

Vize-Kanzler Robert Habeck erreichte Anfang März mit viel Überzeugungsarbeit die Zustimmung der Grünen – bis der Widerstand kurze Zeit später wieder aufflammte und das Gesetz im Bundestag nicht vorankam. Erst kurz vor dem Wochenende konnte der nun überwunden werden. Wobei vor allem die FDP auf die Feststellung wert legt, dass am Gesetzentwurf des Kabinetts nichts Entscheidendes geändert werde.

Tatsächlich hat man sich auf drei „Klarstellungen“ verständigt. Das entsprechende Papier liegt der F.A.Z. vor. Darin heißt es, dass das Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden soll. Schon das war von den Grünen, etwa der Parteivorsitzenden Ricarda Lang, infrage gestellt worden. Die Länder könnten schließlich auch ohne Änderung handeln. Damals hatte sich SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert verärgert gezeigt. Er erwarte, dass alle Koalitionsfraktionen zu dem einmal gefundenen Kompromiss stehen würden.

Behörden sollen flexibel entscheiden können

Klargestellt wird nun auch, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden könnten. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. So soll verhindert werden, dass Geld für Asylbewerber hierzulande in die Herkunftsländer fließt, etwa an Familienmitglieder oder Schlepper. Im Kompromisspapier heißt es, „die Leistungsform der Bezahlkarte stellt insbesondere ein taugliches Mittel dar, um z.B. Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden“. Grundsätzlich ist es den Ländern und ihren Behörden aber freigestellt, ob sie eine Bezahlkarte überhaupt einführen oder an Barzahlungen oder Sachleistungen festhalten. Der Kompromiss sieht zudem vor, dass die jeweiligen Behörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Möglich ist, dass sämtliches Geld abgehoben werden kann. Insofern haben sich die Grünen durchaus an einigen Stellen durchgesetzt.

Es geht vor allem um Fragen des täglichen Lebens. Die Einkäufe im Supermarkt, das Busticket oder die Mitgliedschaft im Sportverein – für all das soll trotz Bezahlkarte ausreichend Bargeld zur Verfügung stehen. An mehreren Stellen im Gesetzentwurf wird nun Bezug genommen auf den „notwendigen persönlichen Bedarf“, womit der gesetzliche Auftrag gemeint ist, das Existenzminimum sowie soziale und kulturelle Teilhabe zu garantieren. Das war den Grünen ebenfalls wichtig. Soll insgesamt heißen: Wann immer es zweifelhaft ist, dass die Bezahlkarte die Belange des täglichen Lebens ausreichend abdeckt, soll Bargeld ausgezahlt oder auf ein separates Konto überwiesen werden können.

Nachdem sich die Koalitionspartner wochenlang verhakt hatten und sich nichts tat, soll es jetzt schnell gehen: Schon in der nächsten Woche soll der Bundestag über die Einführung der Bezahlkarte abstimmen.