Frankfurter Zeitung 29.06.1918 : Die Revolte der Schwarzmeerflotte
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Berlin, 28. Juni. (W. B.) Der in Litauisch-Brest zwischen Rußland und den Verbündeten abgeschlossene Friedensvertrag sieht im Artikel V vor, daß die russischen Kriegsschiffe entweder in russische Häfen gebracht und dort bis zum allgemeinen Friedensschluß bleiben, oder, falls sie russische Häfen nicht erreichen können, in fremden Häfen entwaffnet und unbeweglich gemacht werden müßten. Einzelne Teile der Schwarzmeerflotte setzten sich über diese Bestimmung hinweg, und kreuzten auch nach dem Friedensschluß weiter im Schwarzen Meer und Asowschen Meer.
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