Kolumne „Mein Urteil“ : Ist die Suche eines „Digital Native“ altersdiskriminierend?
Von Saskia Steffen
Lesezeit: 2 Min.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass sie Bewerber weder wegen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, noch wegen einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder des Alters benachteiligen. Wann eine solche Benachteiligung anzunehmen ist, wird von der Rechtsprechung regelmäßig konkretisiert.
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