Kolumne „Mein Urteil“ :
Ist die Suche eines „Digital Native“ altersdiskriminierend?

Von Saskia Steffen
Lesezeit: 2 Min.
Ein Jugendlicher benutzt sein Smartphone in einem Restaurant.
Ein Arbeitgeber suchte per Stellenausschreibung einen „Digital Native“ – und lehnte einen 1972 geborenen Wirtschaftsjuristen als überqualifiziert ab. Der Bewerber aber vermutete Altersdiskriminierung.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass sie Bewerber weder wegen des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, noch wegen einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder des Alters benachteiligen. Wann eine solche Benachteiligung anzunehmen ist, wird von der Rechtsprechung regelmäßig konkretisiert.

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