Bundesarbeitsgericht :
Arbeitgeber muss bei Corona-Infektion und Quarantäne Lohn fortzahlen

Lesezeit: 2 Min.
Ein positiver Schnelltest.
Für die Zeit ohne Krankschreibung, die ein Produktionsarbeiter in Quarantäne verbrachte, wollte sein Arbeitgeber nicht zahlen – mit Verweis auf eine fehlende Impfung. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt.

Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie positiv getestet wurden und in Quarantäne mussten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 234/23). Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten sich in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz mit der Forderung nach Entgeltfortzahlung wegen Krankheit geklagt. Sie waren damit jetzt erfolgreich – ihre Arbeitgeber müssen zahlen.

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