Aktien für die Belegschaft : Mitarbeiter-Beteiligungen haben ihre Tücken
Von Markus Harz
Lesezeit: 2 Min.
Zur Bindung von Fachkräften bleiben Mitarbeiter-Beteiligungen ein wichtiges Instrument. Doch bei Erwerb und späterer Veräußerung gilt es, Steuern im Blick zu haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen (VI R 1/21 und VI R 2/21 NV) entschieden: Beide Vorgänge können Einkommensteuer auslösen. Wenn Arbeitnehmer eine Beteiligung kostenfrei oder verbilligt erhalten, muss der daraus resultierende Vorteil als Arbeitslohn versteuert werden.
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