Digitalisierung :
Die Ampel hebt den Papierzwang rund um Arbeitsverträge auf

Lesezeit: 2 Min.
Arbeitsverträge auf Papier sind künftig keine Pflicht mehr.
Dokumentiert ein Betrieb Arbeitsbedingungen rein digital, droht ihm ein Bußgeld. Die FDP regt das, wie die Arbeitgeber, schon lange auf. Nun hat sie die Koalition für eine Reform gewonnen.

Nach zähem Ringen hat die Ampelkoalition unerwartet einen weiten Reformschritt hin zu Bürokratieabbau im Arbeitsrecht vereinbart: Sie will den Pa­pierzwang rund um Ar­beitsverträge aufheben. Bisher ist es Arbeitgebern verboten, ihren Beschäftigten die gesetzlich vorgegebenen Nachweise über „wesentliche Arbeitsbedingungen“ rein digital zu übermitteln, also etwa als PDF-Dokument. Auch wenn die Beschäftigten einverstanden wären, droht ein Bußgeld. Nun aber soll es ausdrücklich erlaubt werden.

Entsprechende Änderungen im Nachweisgesetz haben die Koalitionäre nun schon im Vorfeld der Bundestagsberatungen über das geplante Bürokratieentlastungsgesetz vereinbart, welches das Bundeskabinett gerade auf den Weg gebracht hat. Nach bisheriger Schätzung hätte dieses den Bürokratieaufwand der Betriebe um eine Milliarde Euro gesenkt.

Besonders erfreut zeigte sich am Donnerstag die FDP. „Endlich werden wirklich digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt“, lobte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Johannes Vogel. Das sei ein „wesentlicher Schritt zu mehr Digitalisierung“, hin zu einem modernen Arbeitsmarkt. Auch die SPD, in der es Widerstände gegen solche Schritte gegeben hatte, bekannte sich dazu. „Das vereinfacht Prozesse“, sagte ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast. Zugleich schaffe es „mehr Transparenz und Sicherheit“ für Arbeitnehmer. Die Grünen lobten die kurzfristig zwischen den Fraktionen getroffene Verabredung ebenfalls.

Vorherige Idee beruhte auf elektronischer Unterschrift

Zuvor hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Arbeitgeber und FDP mit seinem ursprünglichen Vorschlag für das Bürokratieentlastungspaket verärgert. Dieser hätte es zwar erlaubt, Arbeitsverträge auch elektronisch abzuschließen, aber nur, falls beide Vertragsparteien eine amtlich zertifizierte elektronische Unterschrift leisten. Und den Papierzwang hätte auch das nicht aufgehoben. Denn der gesetzlich geforderte Nachweis der „wesentlichen Arbeitsbedingungen“ hätte weiterhin zwingend auf Papier erfolgen müssen.

Nun aber ist vereinbart, in dem Gesetz durchgängig ein sogenanntes Textformerfordernis an die Stelle der alten Schriftformerfordernisse zu setzen. Zur Textform Rechtsverkehr zählen auch digitale Dokumente, Schriftform heißt unterschriebenes Papier. Laut einer Schätzung des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall fallen bisher je Arbeitsvertrag rund 20 Seiten Papier an. Demnach ließe sich künftig in den rund fünf Millionen sozialbeitragspflichtigen Arbeitsverhältnissen, die im Jahr neu geschlossen werden, bis zu 100 Millionen Blatt Papier einsparen. FDP-Mann Vogel schätzt, dass sich der Zeitaufwand fürs Verwalten und Versenden der Dokumente ohne Papierzwang mehr als halbiert.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger lobte den Beschluss. „Wir bedanken uns bei den Fraktionen, die das ermöglicht haben, allen voran der FDP-Fraktion“, sagte er. Der Start-Up-Verband dankte für einen „zukunftsweisenden Schritt hin zu effizienteren digitalen Workflows“. Und Gesamtmetall würdigte, dass der Arbeitsminister den neuen Weg mitgehe. Dieser soll nun im Auftrag der Koalitionsfraktionen eine Neufassung des betreffenden Änderungsparagraphen formulieren.