Nach Klage von Journalisten :
Das steht in den Corona-Protokollen des RKI

Lesezeit: 2 Min.
Im Juni 2021: Der damalige RKI-Chef Lothar Wieler (Mitte) gibt mit Jens Spahn (rechts), damals Gesundheitsminister, und Ralf Franke, Gesundheitsmanagment Siemens, eine Pressekonferenz zur Impfungen durch Betriebsärzte.
Die Protokolle des RKI-Krisenstabs galten als Verschlusssache. Nach einer Klage von Journalisten sind sie nun veröffentlicht worden. Sie könnten die Debatte über den Umgang mit der Pandemie abermals anheizen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Protokolle seines Corona-Krisenstabs herausgegeben. Ein Magazin namens „Multipolar“ aus dem rechtspopulistisch-verschwörungstheoretischen Milieu hatte auf die Herausgabe geklagt. Laut einem Bericht von ZDF heute sind zwar weite Teile der mehr als 1000 Seiten geschwärzt; sie könnten dennoch politische Sprengkraft entfalten.

So geht aus den Protokollen hervor, wie das RKI am 17. März 2020 die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Deutschen von „mäßig“ auf „hoch“ hinaufstufte. Demnach war die neue Bewertung am Vortag vorbereitet worden. In den Protokollen heißt es, die Risikobewertung werde veröffentlicht, sobald jemand das Signal dafür gebe. Den entscheidenden Akteur macht das RKI durch Schwärzung unkenntlich. Dem Magazin „Multipolar“ dient das als Beweis dafür, dass die Hochstufung nicht auf Grundlage einer fachlichen Einschätzung, sondern auf Maßgabe eines externen Akteurs erfolgt sei.

RKI äußert sich sich bislang nicht

Laut ZDF heute legt die entsprechende Passage in den Protokollen aber nahe, dass das RKI die Risikobewertung selbst gemacht habe und einzig die Veröffentlichung von der Freigabe der nicht namentlich genannten Person abhing. Das RKI hat sich bisher nicht zu den Protokollen geäußert.

Ein weiterer Punkt in den Protokollen, der zu Kontroversen führen konnte, behandelt das Tragen von FFP2-Masken. Am 30. Oktober 2020 heißt es im Corona-Protokoll: „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert.“ Dies könne „auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, heißt es weiter. Das geschah allerdings nicht. Die Maskenpflicht wurde im Winter 2020 noch verschärft, FFP2-Masken wurden in verschiedenen Bundesländern verpflichtend.

Ebenso geht aus den Protokollen laut ZDF heute hervor, dass es bereits früh Zweifel am Impfstoff Astra-Zeneca gegeben hatte. Im Januar 2021 notierte die meist vom damaligen RKI-Präsidenten Lothar Wieler und dessen Stellvertreter Lars Schaade geleitete Runde, es müsse für Astra-Zeneca möglicherweise Beschränkungen geben, da Daten für ältere Personen sehr begrenzt seien. Dennoch empfahl die Ständige Impfkommission den Impfstoff Anfang März für alle Altersklassen. Auch an der 3-G-Regel, also den Privilegien für Geimpfte, Getestete und Genesene, gab es im Gremium früh Bedenken.

Die veröffentlichten Protokolle enden im April 2021, da sich die Klage des Magazins auf die Zeit von Januar 2020 bis April 2021 bezog. Im Mai will „Multipolar“ vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine vollständige Protokolleinsicht ohne Schwärzungen erwirken.