Workshop zum AfD-Verbot :
Wie widerlegt man ein Bekenntnis zum Grundgesetz?

Von Martin Otto
Lesezeit: 5 Min.
Noch agiert der Saalschutz hier unter dem Schirm des Parteienprivilegs aus dem Grundgesetz: Politischer Aschermittwoch 2024 der thüringischen AfD in Pfiffelbach.
Potentialität, Opportunität und engagierte Zwischenfragen aus dem Saal: Veteranen des Karlsruher Verfahrens gegen die NPD debattieren in Düsseldorf Chancen und Risiken eines AfD-Verbots.

Das Haus der Universität liegt am Düsseldorfer Schadowplatz am Ende der Königsallee, ein neobarockes ehemaliges Bankgebäude in Hofgartennähe. Seit 2013 hat die Heinrich-Heine-Universität, deren Campus viel weiter südlich in Bilk liegt, die Möglichkeit, sich in der Innenstadt in bester Umgebung zu präsentieren. Zwischen gehobenen Geschäften und Hotels erscheinen die aktuellen Probleme der Bundesrepublik sehr weit weg. Der Hörsaal ist bis auf den letzten Platz für einen „Workshop“ besetzt. Das Thema sind „Parteienverbote als Instrument der wehrhaften Demokratie“. Die Düsseldorfer Staatsrechtlerin Sophie Schönberger, Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, spricht zur Begrüßung von „Sorge um die Demokratie“ und „einer Partei“, die sie nicht ausdrücklich benennt. Jeder im Raum weiß, dass die Alternative für Deutschland (AfD) gemeint ist.

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