Anzeigensonderveröffentlichung

Handelshemmnisse :
Unsicherheit im Auslandsgeschäft

Lesezeit: 2 Min.
Neue weltweite Zölle und Sanktionen belasten derzeit den deutschen Mittelstand. Das sind jedoch nicht die einzigen Schwierigkeiten, die das Auslandsgeschäft mit sich bringt.

Sonderzölle auf zahlreiche chinesische Waren, Zölle auf Güter aus Europa und der Türkei, Währungsturbulenzen: Seit einige Politiker in den internationalen wirtschaftlichen Beziehungen eine härtere Gangart einschlagen, ist das Leben von Exporteuren in aller Welt schwieriger geworden. Zum verschärften Zoll-Regime gesellen sich nichttarifäre Handelshemmnisse. Dies sind Hürden jenseits von Zollbestimmungen, die Exporteure überwinden müssen, wenn sie ihre Güter auf einem ausländischen Markt verkaufen wollen. Das können bestimmte Prüf-, Genehmigungs- und Normierungsverfahren sein, die Waren durchlaufen müssen, aber auch die Sanktionen der USA gegen den Iran gehören dazu. Dabei nimmt die Regierung in Washington nicht nur US-Firmen in die Pflicht, sondern auch Unternehmen aus anderen Ländern: Wer sich nicht an die Sanktionen hält, muss mit Problemen beim Export in die USA rechnen und fürchten, dass ihm dortige Firmen und Banken die Zusammenarbeit aufkündigen. Gleichzeitig untersagt die EU hiesigen Unternehmen per sogenannter Blocking-Verordnung, sich an den von den USA verhängten Sanktionen gegen den Iran zu beteiligen. Keine einfache Situation für Exporteure.

„Unternehmen sollten beim Anbahnen neuer Geschäfte frühzeitig klären, ob sie an ein ausländisches Unternehmen überhaupt liefern können oder ob sie damit gegen Sanktionsbestimmungen verstoßen“, sagt Marion Emmel, Beraterin Auslandsgeschäft bei der VR Bank Untertaunus eG in Idstein. Grundsätzlich können sich Mittelständler auf verschiedenen Wegen über mögliche Handelsbeschränkungen informieren. Eine wichtige Anlaufstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Amt überprüft einerseits genehmigungspflichtige Ausfuhren und informiert andererseits umfangreich über Embargos bezogen auf einzelne Länder sowie auch einzelne Personen – in der Regel Politiker oder Regierungsangehörige.

Neben Sanktionen beeinträchtigen weitere nichttarifäre Handelshemmnisse den Export. Dazu zählen zum Beispiel Importquoten und Local-Content-Klauseln. Letztere sollen sicherstellen, dass ein Endprodukt zumindest zu einem gewissen Teil im jeweiligen Land hergestellt worden ist – Exporteure müssen also mit Unternehmen im Zielland kooperieren und einen Teil der Wertschöpfung dorthin verlegen. Hinzu kommen technische Normen, Importlizenzen und Bestimmungen, wie Unternehmen ihre Ware verpacken und kennzeichnen müssen. Hinweise auf solche Regeln bekommen Unternehmen von den Außenhandelskammern in den jeweiligen Ländern, einen Überblick geben ebenfalls die regelmäßig neu aufgelegten Konsulats- und Mustervorschriften der Handelskammer Hamburg. Darüber hinaus veröffentlicht die DZ BANK regelmäßig aktuelle Richtdaten zur Exportfinanzierung.

Für Mittelständler, die nicht laufend in dieselben Länder exportieren, ist der Aufwand groß, auf dem Laufenden zu bleiben. Zumal von Sanktionen und Handelshemmnissen häufig nicht nur Waren-, sondern auch Geldströme betroffen sind. Deshalb macht es Sinn, bei Auslandsgeschäften frühzeitig die Hausbank einzuschalten. Denn: Für die Auslandsexperten der Volksbanken Raiffeisenbanken zählt das Abwickeln von Geschäften deutscher Mittelständler in aller Welt zur täglichen Praxis. So können die Berater Unternehmen bei Exportgeschäften unterstützen – in Bezug auf länderspezifische Handelshemmnisse im Vorfeld der Geschäftsanbahnung ebenso wie bei der Frage, wie ein Exporteur sein Geld nach erfolgter Lieferung sicher nach Hause bekommt.

FAZ.NET ist weder für den Inhalt der Anzeige noch für ggf. angegebene Produkte verantwortlich.