Juristen gegen Aktivisten : Wie die AfD ihre Kritiker mundtot klagen will
Die erste Androhung einer Unterlassungsklage erreicht den Mainzer Kommunalpolitiker, Klimaschutzaktivisten und Informatikstudenten Maurice Conrad am 20. Februar dieses Jahres. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei in Potsdam hält ihm vor, die Persönlichkeitsrechte der vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Jungen Alternative für Deutschland (JA) verletzt zu haben. Mit der anwaltlichen Vertretung beauftragt habe ihn der stellvertretende Vorsitzende der JA, Sven Kachelmann. Der 24 Jahre alte Conrad wird in dem Schreiben dazu aufgefordert, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abzugeben und „Rechtsverfolgungskosten“ von knapp 1000 Euro auf das Oldenburger Konto des Anwalts zu überweisen. Das alles soll innerhalb von sechs Tagen passieren. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei.
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