Gleichbehandlungsgesetz :
Ataman will Diskriminierung von Leistungsempfängern verbieten

Von Heike Schmoll, Berlin
Lesezeit: 3 Min.
Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, am 27. Juni 2023 in der Bundespressekonferenz in Berlin
Die Antidiskriminierungsbeauftragte will Sozialleistungsempfänger auf dem Wohnungsmarkt besser schützen. Kirchenprivilegien sollen hingegen aus dem Gleichbehandlungsgesetz gestrichen werden.

Wer bei der Wohnungssuche abgelehnt wird, weil er Sozialleistungen bezieht, soll künftig dagegen klagen können. Das schlägt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman in einem Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

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