Zweifel nach der Pandemie : Geschwärzt heißt nicht unbedingt verheimlicht
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Nach der Veröffentlichung von Protokollen aus der Frühphase des Corona-Krisenstabs kocht die Diskussion wieder hoch, ob die Schutzanstrengungen übertrieben waren. Ins Interesse rückt die Zeit vor den Einschränkungen im öffentlichen Leben am 22. März 2020. Dieser erste Lockdown schränkte die Grundrechte ein: Kindergärten und Schulen wurden geschlossen, Besuche in Pflegeheimen waren verboten, es galten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Mindestabstände und eine Maskenpflicht. Viele Geschäfte und Gastronomiebetriebe mussten schließen.
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