Der Bildschirm bleibt schwarz? Die Waschmaschine streikt? Der Henkel bricht ab? Es ist ein Phänomen: Gebrauchsgegenstände gehen vorzugsweise wenige Wochen nach Ablauf der Garantie kaputt. So viel Pech kann doch keiner haben, mag sich mancher Käufer denken – und hat anscheinend Recht: Untersuchungen legen nahe, dass Hersteller absichtlich Schwachstellen in ihre Produkte einbauen, um ihre Verkäufe langfristig zu steigern. Die Rechnung ist einfach – mehr kaputte Geräte, mehr Bedarf an Nachschub.

"Handmixer sind ein Musterbeispiel", sagt Stefan Schridde, Initiator der Internetseite "Murks? Nein danke!", die kurzlebige Produkte auflistet und so Verbraucher warnt. Im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen inspizierten der Diplom-Betriebswirt und zwei weitere Gutachter jüngst eine Reihe von Waren. Im Handmixer waren Zahnräder aus extra weichem Plastik schon nach wenigen Jahren unbrauchbar – und nicht zu ersetzen. "Diese Sollbruchstelle ist offensichtlich", sagt Schridde. "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Hersteller nicht härteres Material verwenden." Wie in diesem Fall stellte er bei zahlreichen weiteren Elektrogerätschaften fest, dass Einzelteile ohne erkennbaren Grund fest verbaut sind, so dass ihr Austausch unmöglich ist. Ob Laptops, MP3-Player oder Elektrozahnbürsten: gibt der Akku den Geist auf, ist das Teil reif für die Tonne.

Verbraucher sind kaum geschützt

Die Verbraucherzentralen melden, dass die Zahl der Beschwerden über frühzeitigen Verschleiß deutlich gestiegen ist. Leider fehlten für Reklamationen die rechtlichen Grundlagen, urteilt Hyewon Seo, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sie ist vorsichtig mit Schuldzuweisungen: "Es ist schwierig, zu belegen, dass Hersteller arglistig handeln. Gutachten wie das der Grünen zeigen erstmal nur, dass es Potenziale gibt, die Produkte zu verbessern." Eine Mindesthaltbarkeit ist im Gewährleistungsrecht nicht verankert. "Es geht nur um den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe", sagt Seo. Ein früher Verschleiß ist per Gesetz nicht mit Mangel gleichgesetzt. Die Politik könnte dem Problem entgegentreten, indem sie zum Beispiel dafür sorgt, dass die Pflicht zur Reparier- und Nachrüstbarkeit von Produkten auf europäischer Ebene gesetzlich verankert wird, etwa in der EU-Ökodesign Richtlinie. In Artikel Vier des Elektrogesetzes heißt es: Batterien und Akkus müssen entnehmbar sein. Der Satz zielt auf den Umweltschutz bei der Entsorgung. "Dass Verbraucher das selbst während der Nutzungsphase tun können sollen, steht da nicht", sagt Seo. Daher halte sich keiner daran. So verursacht der Verschleiß von Produkten nicht nur Ärger, sondern auch Berge von Müll.

Nutzer in der Beweispflicht

Aktuell ist es so, dass für Elektrogeräte eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren gilt, wenngleich wenige Hersteller es auf eine Klage ankommen lassen und nur ein Jahr gewähren (Beispiel Apple). Verbraucherschützer raten, in solchen Fällen hartnäckig zu sein, auch wenn Discounter sich stur zeigen, weil sie Waren nur kurz im Angebot hatten. Die Verbraucherzentralen unterstützen Käufer dabei, Ersatz zu bekommen oder ihr Geld zurückzufordern. Der Computerkonzern Apple erregte Aufsehen, weil er die Lebensdauer der Akkus in seinen iPod-Musikspielern angeblich vorsätzlich auf 18 Monate begrenzt hatte. Eine Sammelklage legte der Konzern durch eine außergerichtliche Einigung bei. Innerhalb der Gewährleistungsfrist kann der Käufer generell aber nur ein halbes Jahr problemlos sein Recht geltend machen. Danach muss er nachweisen, dass nicht ein Behandlungsfehler Auslöser des Defekts war. "Das gelingt in vielen Fällen nicht", sagt Seo.