Cannabis: Die Legalisierung ist da
- Das Cannabisgesetz ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz der Ampelkoalition gestimmt und damit den Weg für eine Teillegalisierung frei gemacht.
- Der Besitz und Anbau für Volljährige ist damit unter gewissen Vorgaben grundsätzlich erlaubt. In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen, in der eigenen Wohnung bis zu 50 Gramm.
- Erhältlich soll die Droge in sogenannten Cannabisclubs sein, die maximal 50 Gramm pro Monat an ihre Mitglieder abgeben dürfen.
- Cannabis ist eine Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Diese Substanz hat unterschiedliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper und verursacht unter anderem einen Rauschzustand.
- Neben Alkohol und Nikotin gehört Cannabis zu den am weitesten verbreiteten Suchtmitteln. Allerdings wird es in der Medizin teilweise auch als Schmerzmittel eingesetzt.