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Reiseversicherung Welche Police sinnvoll ist

Einige Reiseversicherungen sind sinnvoll, andere schlichtweg Abzocke. stern.de erklärt, welche Policen für Urlauber unverzichtbar sind und wie man bares Geld sparen kann.

Einen gelungenen Urlaub kann auch die beste Reiseversicherung nicht garantieren. Aber sie kann vor unerwarteten Kosten bewahren, die das Urlaubsbudget um ein Vielfaches sprengen würden. Für den Krankheitsfall in den Ferien gibt es ebenso eine Versicherung wie für den Unfall mit dem Mietwagen. Auch das Gepäck kann versichert werden. Teilweise werden bei der Buchung im Reisebüro Versicherungspakete angeboten, die vor allen möglichen und unmöglichen Zwischenfällen absichern sollen.

Während einige Verträge im Paket wie Reisekrankenversicherungen wichtig und sinnvoll sind, sind andere komplett überflüssig. Daher raten Verbraucherschützer von diesen Paketen ab. Zudem gelten die Pakete oft nur für den jeweiligen Urlaub, bei der nächsten Reiseplanung soll der Kunde wieder ein neues kaufen. Schließt man Versicherungen einzeln ab, sind sie ein Jahr oder länger und damit theoretisch für mehrere Urlaube gültig. Aber auch von diesen Policen sind nicht alle notwendig, denn vielfach decken Haftpflicht- und Hausratversicherung Schäden im Urlaub bereits ab.

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung übernimmt im Ausland Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt werden. Das können eine ambulante Behandlungen beim Arzt sein oder Verbandsmittel, aber auch Operationen, schmerzstillende Zahnbehandlungen und der Transport zum Krankenhaus mit dem Rettungsdienst. Stiftung Warentest hält eine Krankenversicherung gerade für Fernreisen in Länder wie die USA, Thailand oder Australien für unverzichtbar.

Denn die Krankenkassen kommen hier für keinerlei krankheitsbedingte Kosten auf. Angesichts der horrenden Behandlungskosten etwa in den USA gehen Urlauber ohne Reisekrankenversicherung ein extrem hohes Risiko ein. Selbst für Privatversicherte kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, wenn in der privaten Krankenvollversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Die meisten Zusatzversicherungen zahlen ohne Selbstbehalt.

Auf das Kleingedruckte achten

Auch im europäischen Ausland ist eine Reisekrankenversicherung nützlich. Zwar haben gesetzlich Versicherte eine Grundabsicherung im EU-Ausland und Ländern wie der Schweiz, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Oft bleiben kranke Urlauber trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen. Denn Ärzte und Kliniken rechnen bei ausländischen Patienten gerne nach Privattarif ab, der höher ist als der Regelsatz und von den deutschen Krankenkassen nicht vollständig erstattet wird. Reisekrankenversicherungen übernehmen zumeist auch die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, den keine Kasse zahlt. Auch private Krankenversicherer übernehmen die Kosten oft nur bis zu einer Obergrenze.

Schon deshalb sollten Urlauber auf Reisekrankenversicherungen nicht verzichten. "Es ist die wichtigste Police, sie gehört auf jeden Fall mit ins Reisegepäck", so Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Allerdings sollte man darauf achten, dass im Vertrag ein Rücktransport garantiert wird, wenn er "sinnvoll und vertretbar" ist und nicht nur "medizinisch notwendig".

Schutz für ein Jahr ab zehn Euro

Gute Policen, zumeist ein Jahr gültig, gibt es laut Stiftung Warentest für Einzelpersonen bereits für knapp zehn Euro. Familien sind ab 20 Euro ordentlich versichert. Die Policen bieten Versicherungsschutz für Reisen mit einer Dauer von höchstens 56 Tagen. Kleinere Behandlungen im Ausland werden zunächst ausgelegt. Das Geld bekommt man anschließend vom Versicherer zurück. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik.

Auf jeden Fall müssen die Rechnung und alle schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie aufgehoben werden. Auf den Arztrechnungen sollte immer das Rechnungsdatum, Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der behandelten Person, die Diagnose und die einzelnen ärztlichen Leistungen und deren Daten stehen. Außerdem sollte die Zahlung bestätigt werden. Rezepte müssen Name und Adresse des Ausstellers, die verordneten Medikamente, Preise, Quittungsvermerke und den Namen der behandelten Person enthalten. Bei Zahnbehandlungen müssen die behandelten Zähne klar bezeichnet werden und auch, was an diesen gemacht wurde.

Reiserücktrittsversicherung

Wer den gebuchten Urlaub kurzfristig doch nicht antreten kann, bleibt auf einem Teil der Reisekosten sitzen. Je später die Absage kommt, desto mehr fordert der Reiseveranstalter. Bei teuren Reisen ist eine Rücktrittsversicherung daher durchaus sinnvoll. Auch für Familien mit Kleinkindern, die häufig krank werden, oder für chronische Kranke und Senioren kann eine solche Police eine Überlegung wert sein.

Sie springt jedoch nicht ein, wenn man plötzlich keine Lust mehr auf die gebuchte Reise hat. Es müssen triftige Gründe vorliegen wie Unfall, Krankheit, Tod von Mitreisenden oder Angehörigen, Schwangerschaft - und die müssen unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittgrundes gemeldet werden.

Allerdings kann es auch bei augenscheinlich wichtigen Gründen Probleme geben. So hat das Amtsgericht München im Sommer 2013 entschieden, dass Versicherer nicht leisten müssen, wenn der Urlauber wegen einer Depression die Reise nicht antreten kann (Az 172 C 3451/13). Die Policen kosten bei einem Reisepreis von 1500 Euro (pro Person) nach Angaben des BdV zwischen 30 und 60 Euro. Rücktrittsversicherungen werden typischerweise gleich mit der Buchung im Reisebüro abgeschlossen.

Reiseabbruchversicherung

Was viele vergessen - auch nach Urlaubsantritt kann ein Abbruch der Reise notwendig sein, wenn eine Krankheit oder ein Unglücksfall zu Hause die sofortige Rückkehr erforderlich machen. In diesem Fall hilft nur eine Reiseabbruchversicherung, die die anfallenden Kosten - beispielsweise für den außerplanmäßigen Heimflug - übernimmt.

Ein Reiseabbruch liegt auch vor, wenn man nach dem Einchecken einen Unfall hat und nicht mit an Bord der Urlaubsmaschine kann. Meist gibt es die Reiseabbruchversicherungen übrigens schon im Paket zusammen mit Reiserücktrittsversicherungen - ganz billig sind die meist kombinierten Policen jedoch nicht. Bei einem Reisepreis von 3000 Euro sind schon bis zu 100 Euro Prämie fällig.

Gepäckversicherung

Eigentlich soll die Gepäckversicherung einspringen, wenn Koffer und Taschen abhanden kommen oder beschädigt werden. Oftmals wirft die Versicherung den Geschädigten aber eine Mitschuld vor, wenn der Koffer nicht zwischen den Beinen eingeklemmt, die Kamera nicht eng am Körper befestigt war, der Schmuck gut sichtbar getragen wurde. Den Beweis, dass er auf das Gepäck aufgepasst hat, muss der Geschädigte erbringen.

Geld, Schecks, Flugtickets, Dokumente und Kunstobjekte sind von der Versicherung generell ausgeschlossen. Bei einem Einbruch im Hotelzimmer oder Raub in einem Parkhaus zahlt unter Umständen die Hausratversicherung - zumindest in Europa. Daher rät der Bund der Versicherten, wertvolle Gegenstände und Schmuck zu Hause zu lassen und keine Gepäckversicherung abzuschließen.

Schutzbriefe und Mallorca-Police

Schutzbriefe sollen Urlaubern helfen, wenn sie auf der Fahrt in den Süden mit dem Auto liegen bleiben oder einen Unfall haben. So wird zum Beispiel ein Mietwagen gestellt, wenn das eigene Kfz den Geist aufgibt. Automobilclubs sind klassische Anbieter von Schutzbriefen. Sie kosten zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr. "Das lohnt sich nur für Urlauber, die viel mit dem Auto unterwegs sind", so Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Die Mallorca-Police für Mietwagen gilt europaweit und nicht nur auf der Balearen-Insel. Sie kommt für Schäden auf, die der Fahrer Dritten zufügt. In den meisten Mietwagenangeboten ist zwar schon eine Haftpflichtversicherung enthalten, doch die Versicherungssumme ist meist zu niedrig. Verbraucherschützer halten die Police für sinnvoll.

Entweder ist die Zusatzversicherung bereits in der deutschen Kfz-Versicherung eingeschlossen oder kann dazu gekauft werden. Auch beim ADAC und bei der Autovermietung ist diese Versicherung erhältlich. Sie deckt Personen- und Sachschäden bis zu zehn Millionen Euro ab, kostet circa 20 Euro für einen Urlaubsmonat innerhalb der EU. Außerhalb Europas hilft die "Traveller-Police".

Unnötige Versicherungen

Eine unnötige Versicherung ist die Reisehaftpflicht, denn die private Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die man im Urlaub verursacht. Ausgenommen sind meist Sach- und Personenschäden in Ferienhäusern und Schäden, die durch Motor-und Segelboote oder eigene Surfbretter verursacht werden. Bei Ferienhausbuchungen sollte man sich vorab informieren, ob eine Haftpflichtversicherung im Mietpreis enthalten ist.

Auch eine

Reiseunfallversicherung

ist überflüssig, wenn bereits eine Unfallversicherung besteht, da diese auch Schäden im Ausland abdeckt. Interessant ist sie lediglich für Urlauber, die Risikosportarten betreiben. Aber nicht immer werden Taucher, Snowboarder und Mountainbiker durch eine solche Versicherung geschützt. Also: Das Kleingedruckte lesen.

Auch der Nutzen spezieller

Reise-Rechtschutzversicherungen

ist eher zweifelhaft. Wer Rechtschutz genießen möchte, sollte eine private Rechtschutzversicherung abschließen, die auch im Urlaub - aber eben nicht nur dort - den gewünschten Schutz bietet. Kein Muss sind Pakete von mehreren Reiseversicherungen. "Unterm Strich sind sie unnötig und teuer", so Stiftung Warentest. Denn nicht alle Versicherungen eines Komplettpakets sind notwendig, und zum Teil überschneidet sich ihr Schutz mit bereits abgeschlossenen Versicherungen.

Stand: Juli 2013

swd/fkr

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