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Gast

Steuerrückerstattung wird nicht ausgezahlt, wann ist das Geld da?

Mein Freund hat vor 2 Wochen seinen Steuerbescheid erhalten in dem stand, dass er knapp 2k Euro zurück bekommt. Das Geld ist allerdings noch nicht da. Das Finanzamt und die Kasse konnten uns ebenfalls nicht weiterhelfen. Das Geld wird auf mein Konto überwiesen, da mein Freund kein Konto hat, das habe ich am Telefon auch erwähnt, die Frau meinte jedoch das sollte keine Probleme geben. Im Steuerbescheid stand auch, dass es ein "vorläufiger Steuerbescheid" ist. Kann es damit zusammenhängen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat eine Vermutung wann das Geld kommt?
Frage Nummer 3000291211

Antworten (18)
Vandit
Was sind 2 k?
Hoffentlich vergisst Dein Freund nicht, diese "2k" als Einkünfte beim Amt anzugeben. Vermutlich meldet das Finanzamt so etwas aber inzwischen direkt an die Behörden weiter, die etwas an Deinen Freund auszahlen.

Vorläufiger Steuerbescheid steht da immer. Die Finanzbehörde lässt sich nicht festnageln. Bei neuen Erkenntnissen gibt es einen neuen, womöglich ganz anders lautenden, Steuerbescheid.
dschinn
Geduld haben du musst!

Finanzamt bedeutet immer, dass die schnell Kohle von dir wollen aber langsam mit Gutschriften sind.
rayer
Aha, Steuerrückerstattungen sind Einkünfte und müssen angegeben werden. Dann ist ja bei den Cum-Ex Geschichten noch was zu holen. Einkommenssteuer?
Vandit
Wer die Steuererstattung eines fremden Menschen auf sein Kotno überwiesen haben möchte, muss sowieso vorher eine Abtretungserklärung des Steuerpflichtigen vorlegen. Fehlt diese, wird es noch geraume Zeit dauern. Auch mit Vorliegen einer Abtretungserklärung kann sich (muss aber nicht) das Finanzamt weigern, auf ein fremdes Konto zu zahlen.
ingSND
Das Finanzamt fragt ab, auf welches Konto überwiesen werden soll und wer der Kontoinhaber ist. Da kann ich angeben, was ich will, es ist mein Geld!
Und normalerweise läuft es parallel. Wenn der schriftliche Bescheid kommt, war bei mir in den letzten Jahren das Geld bereits auf dem Konto.
Vandit
Niemand hat bestritten, dass man bei der Bankverbindung angeben kann "was man will".

Wenn die Steuererstattung an eine andere Person ausgezahlt werden soll, benötigt das Finanzamt zusätzlich eine Abtretungserklärung (Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO).

Was das Zuflussprinzip mit Cum-Ex zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur dem "schlauen" Kommentator.
rayer
Na, da werd ich es mal dem weniger Schlauen erklären. In einer Antwort oben wird von einem weniger Schlauen behauptet, die Steuerrückerstattung sei als Einkommen zu deklarieren. Das lässt mich, wider besseres Wissen hoffen, dass alle, die an Cum-Ex verdient haben, wenigstens noch Steuer auf die Steuerrückerstattung zu zahlen haben. Bei 2000 Euronen fallen bei einer Schenkung keine Steuern an, bei den Millionen bei Cum-Ex hätte ich ja daraufhin Hoffnung. Wobei wahrscheinlicher ist, das Geblubbere war Unsinn.
ingSND
Eigentlich ist eine Abtretungserklärung dann notwendig, wenn ich das Geld nicht nur an einen Dritten überweisen lasse, sondern ihm das Geld dann auch gehört. Das ist ja gar nicht der Fall.
Das FA kann das Geld anscheinend auch ohne AE auszahlen, muss es aber nicht und wird es wahrscheinlich auch oft nicht tun.
In dem Fall kommt aber unmittelbar ein Schreiben mit der Rückfrage, wie und wohin das Geld gehen soll.
ingSND
Was Cum-Ex betrifft: wenn eine Steuererstattung Einkommen darstellen WÜRDE (das ist man wirklich eine sehr exklusive Sichtweise, YMMD), dann träfe das auch auf die Steuererstattungen im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte zu. Da aber mit absoluter Sicherheit keiner der Empfänger auch nur auf die Idee gekommen ist, das als Einnahme bei der nächsten Steuererklärung anzugeben, hätten wir hier Steuerhinterziehung mit langen Verjährungsfristen.
Ist natürlich absoluter Blödsinn, genau wie "Steuererstattung = Einkommen"!!!
Vandit
Wer faselt hier eigentlich ständig von Einkommen und Einkommensteuer? Da, da habe ich auch nur gedacht ymmd.
Es geht um Einkünfte, die evtl. nach dem Zuflussprinzip angegeben werden müssen und dann auch angerechnet werden.

Wer Einkünfte, egal ob aus Steuererstattungen oder Verkäufen, nicht auf das angeblich nicht vorhandene eigene Konto fließen lassen will, hat wohl Bezüge vom Amt oder ist in Insolvenz.
Und hier kommt wieder das Zuflussprinzip ins Spiel.
Vandit
"Was Cum-Ex betrifft: wenn eine Steuererstattung Einkommen darstellen WÜRDE (das ist man wirklich eine sehr exklusive Sichtweise, YMMD), dann träfe das auch auf die Steuererstattungen im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte zu."
Ob derjenige, der diese dümmlichen Verknüpfung von Cum-Ex und Einkünften angebracht hat, das kapiert? Ich habe Zweifel. Der kann ja nicht einmal Einkünfte von Einkommen unterscheiden.
Vandit
Hier noch ein wenig "Blödsinn" zum Nachlesen:

Steuererstattung wird auf Bürgergeld angerechnet. Eine Steuererstattung wird im laufenden Bürgergeld-Bezug immer als einmalige Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB II zum Zeitpunkt des Zuflusses angesehen und voll als Einkommen angerechnet.

Ebenso fallen Steuererstattungen in die Insolvenzmasse. Nachlesbar in § 35 InsO.
rayer
Und Münchhausen hat sich an den Haaren aus dem Sumpf gezogen.
umjo2.1
Hallo Gast,
ist die Kohle inzwischen auf dem Konto? Es sind ja inzwischen ein paar Tage vergangen. Kurz anmelden und berichten.
Oder müssen die Platzhirsche hier weiterhin -z.T. deftige- Duftmarken setzen?

Übrigens: Die EK-Steuererstattungen meiner Frau fließen ebenfalls auf ein Dritt-Konto.
Und wie ING 7.5., 08:17 Uhr bereits schrieb: Die Kohle ist regelmäßig da, bevor der Bescheid im Kasten ist.
rayer
Dann hoffe ich mal mit Abtretungserklärung.
ingSND
Ja natürlich ist die Steuererstattung Teil meines Einkommens. Aber des NETTO(!) Einkommens. Das ist schon versteuert.
rayer
@Vandit
Ich habe den Gesetzestext im SGB zwar nicht gerade mit erhöhtem Interesse und voll konzentriert gelesen, aber vielleicht solltest Du §11 Abs. 2 SGB II zu Ende lesen vorm Blubbern. Da gibt es noch §11a und 11b. Es ist hartes Brot im Beamtendeutsch, aber ich erkenne nicht, wo eine Steuerrückerstattung aus dem Vorjahr zum Bürgergeld des laufenden Jahres angerechnet wird.
Du wirst uns allerdings alle erhellen. Kann ja möglich sein, Du bist Profi im Bürgergeldbezug.
rayer
Nebenbei fällt es mir auch schwer, wie das zeitlich machbar wäre. Steuerrückerstattung aus einem steuerpflichtigen Einkommen und Bürgergeldbezug sind normalerweise durch 12 Monate ALG I nicht einfach zusammenzubringen. Könnte zwar sein, man kommt aus dem Bürgergeld, arbeitet ein paar Tage und wird dann wieder Bürgergeldbezieher.
Spielt allerdings im Sinne der Frage keine Rolle, da es sich um reine Spekulation handelt. Wir wissen nicht, warum der Freund vom Fragesteller kein Konto hat, auf das vom Finanzamt eine Erstattung möglich wäre.
Diese Nebelkerzen sind ja nur um Deinem Unsinn irgendwie einen Sinn zu geben. Lass die wilden Spekulationen und beantworte die Frage.
Hier kann kein Mensch seriös sagen, wann die Zahlung eingeht. Die Gründe sind nur beim FA zu erfragen, das wurde ja schon erfolglos gemacht.