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Umsätze über Creator Music teilen

 
Aufgrund der aktuellen Lage werden einige Inhalte, die monetarisiert werden können oder für die Umsatzbeteiligung verfügbar sind, in Russland und Belarus blockiert.
Hinweis: Creator Music befindet sich in der Betaphase. Wir führen die Funktion nach und nach für alle Creator in den Vereinigten Staaten ein, die am YouTube-Partnerprogramm (YPP) teilnehmen. Anschließend soll das Programm auf Creator außerhalb der USA ausgeweitet werden.
Die in diesem Artikel beschriebenen Funktionen sind im Webbrowser verfügbar.
 

Wenn du in deinem Video einen Titel verwendest, bei dem eine Umsatzbeteiligung möglich ist, kannst du die Umsätze aus dem Video mit den Rechteinhabern des Titels teilen.

Umsatzbeteiligung aktivieren

So aktivierst du die Umsatzbeteiligung für Musik in einem Video:

  1. Nach Titeln suchen, bei denen eine Umsatzbeteiligung möglich ist
  2. Erstelle ein Video, das die Nutzungsanforderungen für die Umsatzbeteiligung erfüllt.
  3. Lade das Video auf YouTube hoch.
  4. Während der Vorabprüfung im Rahmen des Uploadprozesses wird nach urheberrechtlich geschützten Inhalten in deinem Video gesucht. Wenn ein Titel gefunden wird, bei dem eine Umsatzbeteiligung möglich ist, wird sie für dein Video automatisch aktiviert, sofern es keine Content ID-Ansprüche auf Inhalte gibt, die nicht für eine Umsatzbeteiligung infrage kommen.
Die Umsatzbeteiligung beginnt, sobald dein Video auf YouTube veröffentlicht wurde.

Nutzungsanforderungen für die Umsatzbeteiligung

Bei Videos, in denen Titel mit Umsatzbeteiligungen von Creator Music verwendet werden, müssen folgende Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sein, damit Umsätze geteilt werden können:

  • Titel- und Videodauer: Das Video enthält eine angemessene Dauer des Titels und hat eine zulässige Länge:
    • Wenn der Titel lizenzierbar ist, du aber keine Lizenz kaufen möchtest, kannst du die Umsatzbeteiligung aktivieren. Verwende dazu den Titel weniger als 30 Sekunden lang in einem Video mit einer Länge von mehr als 3 Minuten.
    • Falls der Titel nicht lizenzierbar, aber für die Umsatzbeteiligung geeignet ist, kannst du die Umsätze teilen, indem du einen beliebigen Teil des Titels in einem Video mit einer beliebigen Dauer verwendest.
  • Keine Monetarisierungsprobleme: Für das Video dürfen keine Probleme bei der Monetarisierung vorliegen. Beispiele:
  • Keine Livestreams oder Kurzvideos: Das Video darf weder ein Livestream noch ein Kurzvideo sein. Weitere Informationen zur Umsatzbeteiligung bei YouTube Shorts
Wenn die Nutzungsvoraussetzungen nicht beachtet werden, erhält dein Video unter Umständen einen Content ID-Anspruch oder einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen, wodurch die Monetarisierung deaktiviert oder dein Video gesperrt wird.

Es liegt im Ermessen des Rechteinhabers, die Nutzungsanforderungen zu ändern. Wenn du beispielsweise ein Video hochgeladen hast, in dem ein Titel mit Umsatzbeteiligung verwendet wird, kann der Rechteinhaber später die Monetarisierung für den Titel deaktivieren, wodurch auch die Monetarisierung für dein Video deaktiviert wird. Änderungen an den Nutzungsbedingungen können in bestimmten Gebieten oder überall gelten. 

Berechnung der Umsatzbeteiligung

Angenommen, bei Creator Music werden in einem Video im Langformat Titel verwendet, die für die Umsatzbeteiligung infrage kommen. Dann wird die Standardhöhe von 55 % so angepasst, dass die Kosten für die Klärung der Musikrechte wie in den folgenden Beispielen abgedeckt werden. Es gelten folgende Kriterien:

  • Anzahl der verwendeten Titel: Es wird berücksichtigt, wie viele Titel, bei denen eine Umsatzbeteiligung möglich ist, ein Creator in einem Video verwendet (siehe Beispiele weiter unten).
  • Zusätzliche Kosten für Musikrechte: Möglicherweise werden Beträge abgezogen, um zusätzliche Kosten für Musikrechte zu decken, z. B. für Aufführungsrechte. Dieser Abzug kann bis zu 5 % betragen und spiegelt die gemischten Kosten dieser zusätzlichen Musikrechte bei den einzelnen Titeln in Creator Music wider, bei denen eine Umsatzbeteiligung infrage kommt.
Beispiele für die Berechnung der Umsatzbeteiligung

Beispiel: Ein Titel mit Umsatzbeteiligung

Beispiel: Ein Creator verwendet in seinem Video im Langformat einen Titel mit Umsatzbeteiligung und erhält die Hälfte der standardmäßigen Umsatzbeteiligung in Höhe von 55 % (also 27,5 %). Ein eventueller Abzug für zusätzliche Musikrechte könnte beispielsweise 2,5 % betragen.

Der Creator erhält bei diesem Video 25 % des Gesamtumsatzes (27,5 % minus 2,5 %).

 
Beispiel: Ein Titel mit Umsatzbeteiligung
Beispiel Umsatzbeteiligung: 55 % ÷ 2 27,5 %
Beispiel Zusätzliche Kosten für Musikrechte - 2,5 %
Beispiel Gesamtumsatz 25 %

Beispiel: Zwei Titel mit Umsatzbeteiligung und ein lizenzierter Titel

Beispiel: Ein Creator verwendet in seinem Video im Langformat 2 Titel mit Umsatzbeteiligung und 1 lizenzierten Titel und erhält ein Drittel der standardmäßigen Umsatzbeteiligung von 55 % (18,33 %). Ein eventueller Abzug für zusätzliche Musikrechte könnte beispielsweise 2 % betragen.

Der Creator erhält bei diesem Video 16,33 % des Gesamtumsatzes (18,33 % minus 2 %).

 
Beispiel: Zwei Titel mit Umsatzbeteiligung und ein lizenzierter Titel
Beispiel  Umsatzbeteiligung: 55 % ÷ 3 18,33 %
Beispiel Zusätzliche Kosten für Musikrechte - 2,5 %
Beispiel Gesamtumsatz 15,83 %

Status der Umsatzbeteiligung prüfen

Nachdem du ein Video veröffentlicht hast, kannst du in YouTube Studio Informationen zum Status der Umsatzbeteiligung abrufen:

  1. Melde dich in YouTube Studio an.
  2. Wähle im Menü auf der linken Seite Inhalte aus.
  3. Suche auf dem Tab Videos nach dem Video, dem du einen Titel mit Umsatzbeteiligung hinzugefügt hast.
  4. Wenn du in der Spalte Monetarisierung die Angabe Umsatzbeteiligung siehst, werden die Umsätze aus dem Video geteilt.
  5. Klicke auf das Video-Thumbnail, um weitere Informationen zu erhalten.
  6. Wähle im Menü auf der linken Seite Urheberrecht aus.
  7. Bewege in der Spalte Auswirkungen auf das Video den Mauszeiger auf Umsatzbeteiligung.

Beachte, dass es im Ermessen der Rechteinhaber liegt, die Nutzungsdetails zu ändern.

 

Weitere Informationen

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