In Creator Music können die folgenden Optionen zur Verwendung eines Titels angezeigt werden:
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Lizenz erwerben: Du bezahlst vorab eine Gebühr (bei manchen Titeln auch keine Gebühr), um Musik in deinen Videos zu verwenden, für die die Monetarisierung aktiviert wurde. Du erhältst dann dieselbe Umsatzbeteiligung wie bei deinen monetarisierten Videos ohne Musik.
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Umsatzbeteiligung: Es fällt keine Gebühr im Voraus an und der Videoumsatz wird mit den Rechteinhabern des Titels geteilt.
Die Nutzungsdetails, durch die die mögliche Verwendung eines Songs geregelt wird, variieren je nach Titel. Die Rechteinhaber des Titels legen die Nutzungsdetails fest und können sie nach eigenem Ermessen ändern.
- Es gibt auch bestimmte Einschränkungen dabei, wie lizenzierte Musik in Videos verwendet werden darf.
- Bei manchen Creator Music-Titeln ist eine Lizenzierung oder Umsatzbeteiligung unter Umständen nicht möglich. Wenn du einen dieser Titel verwendest, kann es passieren, dass ein Content ID-Anspruch auf dein Video erhoben wird oder ein Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen gestellt wird.
- Du kannst die Nutzungsdetails vorab prüfen, damit du weißt, wie ein Titel in deinem Video sicher verwendet werden kann.
Nutzungsdetails für Lizenzen
Durch eine Lizenz erhält jemand die rechtliche Erlaubnis, Inhalte anderer Rechteinhaber zu verwenden. Bevor du einen Titel lizenzierst, ist es wichtig, dass du seine Nutzungsdetails kennst. Sie geben Aufschluss darüber, welche Berechtigungen du zur Nutzung des lizenzierten Titels hast.
Mit Creator Music können Creator Musik direkt von Musikpartnern wie Musiklabels und Musikverlegern lizenzieren, die die Rechte an der Musik haben. Als Rechteinhaber legen Musikpartner die Nutzungsdetails, einschließlich der Lizenzpreise, für die Titel fest, die sie zur Lizenzierung bei Creator Music anbieten.
Bei einigen Lizenzen ist für alle Creator ein bestimmter Preis festgelegt. Bei anderen können die Preise je nach Kanalgröße variieren. Einige Lizenzen, z. B. Lizenzen für die YouTube-Audio-Mediathek, Creative-Commons-Lizenzen und andere gebührenfreie Lizenzen von Rechteinhabern, sind kostenlos verfügbar.
Wenn du keine Lizenz kaufen möchtest, kannst du dich für die Umsatzbeteiligung entscheiden, sofern dein Video die Nutzungsanforderungen für die Umsatzbeteiligung erfüllt.
Die Spieldauer des Songs gibt an, welcher Anteil des Titels mit Erlaubnis der Rechteinhaber in einem Video verwendet werden darf.
Von jedem lizenzierbaren Titel, den du lizenzierst, kannst du einen beliebigen Teil des Songs in einem Video mit beliebiger Länge verwenden.
Bei lizenzierbaren Titeln, für die du keine Lizenz kaufen möchtest, kannst du stattdessen eine Umsatzbeteiligung einrichten, wenn die Spieldauer des verwendeten Titels in einem Video mit einer Länge von mehr als 3 Minuten weniger als 30 Sekunden beträgt. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen für die Umsatzbeteiligung
Wenn du eine Lizenz erwirbst, gibt die Gültigkeit an, wie lange deine Lizenz aktiv bleibt. Für jeden Titel im Creator Music Store gelten unterschiedliche Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers. Wie lange deine Lizenz gültig ist, hängt also von dem Titel ab, den du lizenziert hast.
Deine Lizenz beginnt, sobald sie über den Marktplatz in Creator Music erworben wurde. Nach Ablauf der Lizenz gilt für Videos mit diesem Titel unter Umständen Folgendes:
- Aktualisierte Monetarisierungsbedingungen
- Änderungen an der Sichtbarkeit des Videos
- Neue Urheberrechtsansprüche
Um Unterbrechungen bei Umsätzen aus dem Video zu vermeiden, kannst du Lizenzen für gekaufte Titel unter Umständen verlängern.
- Nur Lizenzen der YouTube-Audio-Mediathek können in mehreren auf YouTube hochgeladenen Videos verwendet werden. Alle anderen kostenpflichtigen Creator Music-Lizenzen können nur in einem einzelnen Video verwendet werden, das auf YouTube hochgeladen wird.
- Creator Music-Lizenzen sind nicht auf andere Plattformen oder andere YouTube-Kanäle übertragbar. Sie können auf andere Videos innerhalb eines YouTube-Kanals übertragen werden, falls sie nicht bereits in einem veröffentlichten Video verwendet wurden.
- Es gibt auch Einschränkungen dabei, wie lizenzierte Musik in Videos verwendet werden darf. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Einschränkungen, die für Creator Music gelten, findest du hier.
Nutzungsdetails für die Umsatzbeteiligung
Wenn du in deinem Video einen Titel verwendest, bei dem eine Umsatzbeteiligung möglich ist, kannst du die Umsätze aus dem Video mit den Rechteinhabern des Titels teilen. Bevor du die Umsatzbeteiligung aktivierst, solltest du die Nutzungsdetails des Titels verstanden haben, damit du weißt, welche Berechtigungen du zur Verwendung benötigst.
Bei Videos, in denen Titel mit Umsatzbeteiligungen von Creator Music verwendet werden, müssen folgende Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sein, damit Umsätze geteilt werden können:
- Titel- und Videodauer: Das Video enthält eine angemessene Dauer des Titels und hat eine zulässige Länge:
- Wenn der Titel lizenzierbar ist, du aber keine Lizenz kaufen möchtest, kannst du die Umsatzbeteiligung aktivieren. Verwende dazu den Titel weniger als 30 Sekunden lang in einem Video mit einer Länge von mehr als 3 Minuten.
- Falls der Titel nicht lizenzierbar, aber für die Umsatzbeteiligung geeignet ist, kannst du die Umsätze teilen, indem du einen beliebigen Teil des Titels in einem Video mit einer beliebigen Dauer verwendest.
- Keine Monetarisierungsprobleme: Für das Video dürfen keine Probleme bei der Monetarisierung vorliegen. Beispiele:
- Content ID-Ansprüche, durch die die Sichtbarkeit eingeschränkt oder die Monetarisierung deaktiviert wurde
- Verstöße gegen die Richtlinien für werbefreundliche Inhalte von YouTube
- Keine Livestreams oder Kurzvideos: Das Video darf weder ein Livestream noch ein Kurzvideo sein. Weitere Informationen zur Umsatzbeteiligung bei YouTube Shorts
Es liegt im Ermessen des Rechteinhabers, die Nutzungsanforderungen zu ändern. Wenn du beispielsweise ein Video hochgeladen hast, in dem ein Titel mit Umsatzbeteiligung verwendet wird, kann der Rechteinhaber später die Monetarisierung für den Titel deaktivieren, wodurch auch die Monetarisierung für dein Video deaktiviert wird. Änderungen an den Nutzungsbedingungen können in bestimmten Gebieten oder überall gelten.
Die Spieldauer des Songs gibt an, welcher Anteil des Titels mit Erlaubnis der Rechteinhaber in einem Video verwendet werden darf.
Bei Titeln mit Umsatzbeteiligung kannst du einen beliebigen Teil des Songs in einem Video mit beliebiger Länge verwenden.
Bei lizenzierbaren Titeln, für die du keine Lizenz kaufen möchtest, kannst du stattdessen eine Umsatzbeteiligung einrichten, wenn die Spieldauer des verwendeten Titels in einem Video mit einer Länge von mehr als 3 Minuten weniger als 30 Sekunden beträgt. Weitere Informationen zur Umsatzbeteiligung
Angenommen, bei Creator Music werden in einem Video im Langformat Titel verwendet, die für die Umsatzbeteiligung infrage kommen. Dann wird die Standardhöhe von 55 % so angepasst, dass die Kosten für die Klärung der Musikrechte wie in den folgenden Beispielen abgedeckt werden. Es gelten folgende Kriterien:
- Anzahl der verwendeten Titel: Es wird berücksichtigt, wie viele Titel, bei denen eine Umsatzbeteiligung möglich ist, ein Creator in einem Video verwendet (siehe Beispiele weiter unten).
- Zusätzliche Kosten für Musikrechte: Möglicherweise werden Beträge abgezogen, um zusätzliche Kosten für Musikrechte zu decken, z. B. für Aufführungsrechte. Dieser Abzug kann bis zu 5 % betragen und spiegelt die gemischten Kosten dieser zusätzlichen Musikrechte bei den einzelnen Titeln in Creator Music wider, bei denen eine Umsatzbeteiligung infrage kommt.
Beispiel: Ein Titel mit Umsatzbeteiligung |
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Beispiel: Ein Creator verwendet in seinem Video im Langformat einen Titel mit Umsatzbeteiligung und erhält die Hälfte der standardmäßigen Umsatzbeteiligung in Höhe von 55 % (also 27,5 %). Ein eventueller Abzug für zusätzliche Musikrechte könnte beispielsweise 2,5 % betragen. Der Creator erhält bei diesem Video 25 % des Gesamtumsatzes (27,5 % minus 2,5 %). |
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Beispiel: Zwei Titel mit Umsatzbeteiligung und ein lizenzierter Titel |
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Beispiel: Ein Creator verwendet in seinem Video im Langformat 2 Titel mit Umsatzbeteiligung und 1 lizenzierten Titel und erhält ein Drittel der standardmäßigen Umsatzbeteiligung von 55 % (18,33 %). Ein eventueller Abzug für zusätzliche Musikrechte könnte beispielsweise 2 % betragen. Der Creator erhält bei diesem Video 16,33 % des Gesamtumsatzes (18,33 % minus 2 %). |
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