Finanzprodukte und -dienstleistungen

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.

Sie können auf YouTube Untertitel in Ihrer Sprache aktivieren. Klicken Sie unten im Videoplayer auf das Einstellungssymbol Bild des Symbols „Einstellungen“ auf YouTube und dann auf „Untertitel“ und wählen Sie Ihre Sprache aus.


Wir möchten, dass den Nutzern Informationen zur Verfügung stehen, mit denen sie fundierte Finanzentscheidungen treffen können. Durch unsere Richtlinien soll sichergestellt werden, dass Verbraucher die erforderlichen Informationen erhalten, um die mit Finanzprodukten und ‑dienstleistungen verbundenen Kosten richtig einschätzen zu können. Außerdem möchten wir die Nutzer vor schädigenden und betrügerischen Praktiken schützen. Im Rahmen dieser Richtlinie sind unter Finanzprodukten und ‑dienstleistungen Produkte sowie Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung oder Anlage von Geld und Kryptowährungen zu verstehen, einschließlich persönlicher Beratung.

Bei der Bewerbung von Finanzprodukten und ‑dienstleistungen müssen die Rechtsvorschriften auf nationalstaatlicher ebenso wie auf lokaler Ebene befolgt werden, die für die Standorte gelten, auf die die Anzeigen ausgerichtet sind. So kann es beispielsweise gemäß lokal geltendem Recht erforderlich sein, bestimmte Informationen offenzulegen. Werbetreibende müssen sich selbst informieren, welche Vorschriften für die Standorte gelten, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind.

Im Folgenden sind die Richtlinienanforderungen für Finanzdienstleistungen, Privatkredite und bestimmte eingeschränkt zulässige Finanzprodukte aufgeführt. Da sich die Rahmenbedingungen für Onlinewerbung immer wieder ändern, ergänzen wir die Richtlinie kontinuierlich durch produktspezifische Anforderungen. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

Bei Verstößen gegen die folgenden Richtlinien wird das Konto nicht sofort gesperrt, sondern der Werbetreibende erhält zuvor eine Warnung. Diese Warnung wird mindestens sieben Tage vor der Sperrung des Kontos ausgegeben. Weitere Informationen zu gesperrten Konten

Vorgeschriebene Angaben bei Finanzprodukten und -dienstleistungen

Finanzprodukte und -dienstleistungen sind unter Umständen sehr komplex und manchmal schwer zu verstehen. Durch die vorgeschriebenen Angaben werden mehr Transparenz und wertvolle Informationen für die Nutzer geboten, auf deren Grundlage sie fundierte Entscheidungen treffen können. 

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Es fehlen gültige Kontaktdaten für den Standort des beworbenen Unternehmens.

Rotes Kreuzsymbol (×) Anfallende Gebühren sind nicht angegeben.

Hinweis: Vorgeschriebene Angaben dürfen nicht als Rollover-Text dargestellt oder über einen anderen Link bzw. Tab bereitgestellt werden. Sie müssen sofort deutlich sichtbar sein, ohne dass der Nutzer auf etwas klicken oder den Mauszeiger auf etwas bewegen muss.

Rotes Kreuzsymbol (×) Es sind keine Links zu Bestätigungen oder Empfehlungen durch Dritte enthalten, obwohl eine geschäftliche Verbindung behauptet oder angedeutet wird und dies zur Verbesserung des Rufs der Website dient.

Beispiele: Bestätigung der Verbindung zu Behörden, Bewertungen durch Dritte

Privatkredite

Im Rahmen dieser Richtlinie definieren wir einen Privatkredit als ein einmaliges Darlehen, das eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Rechtspersönlichkeit einer Privatperson gewährt. Mit einem Privatkredit darf außerdem weder der Kauf eines Anlagegegenstands noch die Aus- bzw. Weiterbildung finanziert werden. Potenzielle Kreditnehmer benötigen Informationen zu Qualität, Merkmalen, Gebühren, Risiken und Vorteilen von Kreditprodukten, um fundiert entscheiden zu können, ob sie einen Kredit aufnehmen.

Beispiele: Kurzzeitkredite, Pfandkredite, Pfandleihen

Nicht inbegriffen: Hypotheken, Autokredite, Studiendarlehen, revolvierende Kreditlinien (z. B. Kreditkarten oder persönliche Kreditlinien)

Bei der Werbung für Privatkredite müssen auf der Zielwebsite oder in der App gut sichtbar zusätzliche Informationen enthalten sein. Durch die vorgeschriebenen Angaben werden den Nutzern mehr Transparenz und wertvolle Informationen geboten, auf deren Grundlage sie fundierte Entscheidungen treffen können. 

Folgendes ist nicht zulässig:

 Rotes Kreuzsymbol (×) Es ist kein Mindest- und Höchstzeitraum für die Rückzahlung angegeben.

Rotes Kreuzsymbol (×) Es ist weder ein maximaler effektiver Jahreszins angegeben, der den Zinssatz, die Gebühren und die sonstigen in einem Jahr anfallenden Kosten einbezieht, noch ein ähnlicher gemäß geltendem Recht berechneter Betrag.

Rotes Kreuzsymbol (×) Es wird kein typisches Beispiel für die Gesamtkosten des Kredits einschließlich aller Gebühren gegeben.

Rotes Kreuzsymbol (×) Privatkredite, die innerhalb von maximal 60 Tagen ab dem Datum der Kreditvergabe vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese Richtlinie gilt für Werbetreibende, die direkt Kredite anbieten, Leads generieren oder Nutzer mit anderen Kreditgebern zusammenbringen.

Privatkredite mit hohem effektivem Jahreszins

Wir möchten unsere Nutzer vor betrügerischen oder nachteiligen Finanzprodukten schützen, etwa vor Privatkrediten, die mit extrem hohen Kosten verbunden sind. In manchen Fällen gelten landesspezifische Einschränkungen entsprechend den Marktbedingungen des jeweiligen Landes.

Vereinigte Staaten
Produkt Zulässig?
Privatkredite mit einem effektiven Jahreszins von 36 % oder mehr

Rotes Kreuzsymbol (×) Nicht zulässig

In den Vereinigten Staaten gestatten wir keine Anzeigen für Privatkredite mit einem effektiven Jahreszins von 36 % oder mehr. Bei der Werbung für Privatkredite in den Vereinigten Staaten muss der maximale effektive Jahreszins angegeben werden, der wie im Truth in Lending Act (TILA) vorgesehen zu berechnen ist.

Diese Richtlinie gilt für Werbetreibende, die direkt Kredite vergeben, Leads generieren oder Nutzer mit anderen Kreditgebern zusammenbringen.

Tipp

Die TILA-Bestimmungen finden Sie unter 12 CFR Part 1026. Welche Kosten in die Berechnung der finanziellen Belastungen einfließen, ist in Section 1026.4 beschrieben. Die Berechnungsweise des effektiven Jahreszinses für unbefristete Kredite ist in Section 1026.14 angegeben und die Berechnung für befristete Kredite finden Sie in Section 1026.22.

Hypothekenänderung

Wir möchten Nutzer vor betrügerischen und schädlichen Praktiken schützen. Daher ist in Anzeigen für Websites und Apps, die sich auf Hypotheken oder Zwangsvollstreckungen beziehen, Folgendes nicht erlaubt:

Rotes Kreuzsymbol (×) Eine Hypothekenänderung oder das Abwenden einer Zwangsversteigerung garantieren

Rotes Kreuzsymbol (×) Gebühren im Voraus erheben – ausgenommen Dienstleistungen von Anwaltskanzleien

Rotes Kreuzsymbol (×) Nutzer dazu auffordern, Eigentumsrechte zu übertragen bzw. abzutreten, oder den Kauf von Grundeigentum unter Marktwert anbieten

Rotes Kreuzsymbol (×) Nutzer dazu auffordern, den Kreditgeber zu umgehen und Zahlungen direkt an das Unternehmen oder einen Dritten zu leisten

Rotes Kreuzsymbol (×) Nutzern raten, sich nicht mit ihrem Kreditgeber, Anwalt, Schuldnerberater oder Immobilienberater in Verbindung zu setzen

Binäre Optionen

Wegen des hohen finanziellen Verlustrisikos beim Handel mit binären Optionen ist Folgendes nicht zulässig:
 
Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen für binäre Optionen oder vergleichbare Finanzprodukte
 
Beispiele (unvollständige Aufzählung): Anzeigen für digitale oder binäre Optionen, Digital 100s, Optionen mit fester Rendite oder „Alles oder nichts“-Optionen
 
Rotes Kreuzsymbol (×) Maklerwebsites, auf denen nur binäre Optionen angeboten werden, einschließlich Plattformen mit Signalen/Software für binäre Optionen, ohne weitere Finanzprodukte
 
Rotes Kreuzsymbol (×) Informationswebsites/Blogs zu binären Optionen und vergleichbaren Produkten

Komplexe spekulative Finanzprodukte

Der Handel mit den folgenden Arten von Finanzprodukten ist sehr komplex und mit Risiken verbunden, deshalb dürfen Sie nur unter bestimmten Umständen dafür werben.

Anzeigen für diese komplexen spekulativen Finanzprodukte sind nur zulässig, wenn der Werbetreibende ein lizenzierter Anbieter oder Betreiber einer Aggregatorwebsite ist, die Produkte und Anzeigen den Gesetzen und Branchenstandards in den jeweiligen Ländern entsprechen und das Konto von Google zertifiziert ist. 

No issues detected and positive check mark icon Differenzkontrakte, Financial Spread Betting, Devisenkassageschäfte und ähnliche Arten spekulativer Produkte

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie in den Ländern, für die Sie eine entsprechende Genehmigung haben, die Zertifizierung beantragen. Falls Sie in mehreren Ländern Anzeigen schalten möchten, müssen Sie für jedes Land bzw. jede Ländergruppe einen separaten Antrag einreichen.
Zulässige Länder

Anzeigen für komplexe spekulative Finanzprodukte sind in diesen Ländern/Regionen zulässig:

Deutschland
Österreich
Australien
Brasilien
Bulgarien
Kanada
Kroatien
Zypern
Tschechien
Estland
Finnland
Griechenland
Hongkong
Ungarn
Island

Indonesien
Irland
Israel
Italien
Japan
Kenia
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Malaysia
Niederlande
Neuseeland
Norwegen
Polen

Schweiz
Portugal
Rumänien
Russische Föderation
Singapur
Slowakei
Slowenien
Südafrika
Schweden
Taiwan
Türkei
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigenziele, die Signale für den Handel mit komplexen spekulativen Finanzprodukten berücksichtigen

Beispiele: Handelssignale, Tipps oder Informationen zu Spekulationsgeschäften; Affiliate-Websites mit ähnlichen Inhalten oder Brokerbeurteilungen

Dienstleistungen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit

Es ist uns wichtig, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen über angebotene Dienstleistungen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit treffen können. Wir wollen Nutzer vor schädigenden Praktiken schützen. Daher ist Folgendes nicht gestattet:

 Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen für Dienstleistungen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit

Diese Richtlinie gilt für Werbetreibende, die Dienstleistungen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit direkt anbieten, Leads generieren oder den Kontakt zwischen Verbrauchern und Drittanbietern in dieser Branche herstellen.

Dienstleistungen für Schuldner

Uns liegt daran, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen über angebotene Dienstleistungen zur Schuldnerberatung treffen können. Wir möchten sie vor irreführenden und schädlichen Praktiken schützen. Daher sind Anzeigen für die folgenden Schuldnerberatungsdienste nur in ausgewählten Ländern und ausschließlich dann zulässig, wenn (1) die Dienstleistungen und Anzeigen alle geltenden Gesetze und Branchenstandards im jeweiligen Land erfüllen und (2) das Konto von Google zertifiziert wurde:

No issues detected and positive check mark icon Anzeigen für Schuldenbereinigungsdienste, bei denen angeboten wird, eine Minderung der Schuldensumme oder einen einmaligen Pauschalbetrag mit den Gläubigern auszuhandeln.
No issues detected and positive check mark icon Anzeigen für Schuldenmanagementdienste, bei denen angeboten wird, regelmäßige Zahlungen eines kleinen Betrags, Zinssätze oder Gebühren mit den Gläubigern auszuhandeln.

Diese Richtlinie gilt für Werbetreibende, die diese Dienstleistungen direkt anbieten, sowie für Zuständige für die Lead-Generierung und all diejenigen, die Verbraucher mit Schuldnerberatungsdiensten von Drittanbietern in Kontakt bringen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Zertifizierung beantragen. Falls Sie in mehreren Ländern Anzeigen schalten möchten, müssen Sie für jedes Land einen separaten Antrag einreichen.

Zulässige Länder

Australien
Brasilien
Kanada
Deutschland
Japan
Südafrika
Südkorea
Spanien
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten

Länderspezifische Überprüfung für Finanzdienstleistungen

Werbetreibende müssen ein Überprüfungsverfahren durchlaufen, um Finanzdienstleistungen in bestimmten Ländern zu bewerben. Die meisten Werbetreibenden müssen dazu unter anderem angeben, welche Arten von Finanzdienstleistungen sie anbieten, ob sie eine entsprechende Lizenz haben und wie ihre Registernummer lautet. Weitere Informationen zu länderspezifischen Anforderungen finden Sie unten.

Werbung für Finanzdienstleistungen in Deutschland, Australien, Brasilien, Frankreich, Indien, Indonesien, Italien, Portugal, Singapur, Spanien, Taiwan und der Türkei

Werbetreibende müssen sich von Google überprüfen lassen, wenn sie in Deutschland, Australien, Brasilien, Frankreich, Indien, Indonesien, Italien, Portugal, Singapur, Spanien, Taiwan und der Türkei Anzeigen für Finanzdienstleistungen jeglicher Art schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Für jedes Land, auf das Anzeigen ausgerichtet werden, ist eine separate Überprüfung erforderlich.

Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben und ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, müssen das Überprüfungsverfahren unten durchlaufen, um negative Auswirkungen auf ihre Kampagnen zu vermeiden.

Für die meisten Werbetreibenden umfasst die Überprüfung zwei Schritte: Sie müssen (1) eine Überprüfung bei unserem externen Compliance-Partner G2 durchlaufen und (2) eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen.

  1. G2-Überprüfung: Werbetreibende müssen das entsprechende Formular auf der G2-Website ausfüllen. Im Rahmen der G2-Überprüfung müssen Werbetreibende gegenüber G2 unter anderem angeben, welche Arten von Finanzdienstleistungen sie anbieten, ob sie eine Lizenz für diese Dienstleistungen haben und wie die entsprechende Registernummer lautet. Werbetreibende müssen nachweisen, dass sie von den relevanten nationalen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind.
  2. Google-Überprüfung: Sobald die Bestätigung von G2 vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den Werbetreibende von G2 erhalten.

Werbetreibende müssen außerdem das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende durchlaufen, um die Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen zu erfüllen und Anzeigen für Finanzdienstleistungen in den oben aufgeführten Ländern zu schalten. Werbetreibende erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail und in ihrem Konto, wenn sie dieses Verfahren durchlaufen müssen. Es ist erst nach Erhalt dieser Benachrichtigung möglich, die Überprüfung des Werbetreibenden anzustoßen.

Eventuell müssen Werbetreibende die Identitätsbestätigung oder die Bestätigung ihrer Geschäftstätigkeiten erneut durchlaufen, wenn wesentliche Änderungen an ihrem Google Ads-Konto vorgenommen werden. Dies schließt auch Änderungen des Zahlungsprofils ein. Bis die Überprüfung des Werbetreibenden erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Auslieferung von Anzeigen für Finanzdienstleistungen im Konto pausiert.

Eingeschränkte Berechtigung

Damit Sie Schadenmanagementdienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzprodukten oder ‑dienstleistungen (z. B. Dienstleistungen für Nachforderungsmanagement bei Betrug) bewerben können, müssen Sie ein Finanzdienstleister mit Schadenmanagementlizenz, eine Behörde, eine Nonprofit-Organisation oder ein Dienstleister für Rechtsberatung bzw. im Namen solcher Dienstleister oder Organisationen tätig sein.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Werbetreibenden und den entsprechenden Anträgen und Ausnahmen finden Sie auf den Seiten zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen für Deutschland, Australien, Brasilien, Frankreich, Indien, Indonesien, Italien, Portugal, Singapur, Spanien, Taiwan und die Türkei.

Informationen zu den relevanten nationalen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und zum Datum des Inkrafttretens unserer aktualisierten Richtlinie finden Sie in diesem Hilfeartikel.

Werbung für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich

Werbetreibende müssen sich von Google überprüfen lassen, wenn sie im Vereinigten Königreich Anzeigen für Finanzdienstleistungen jeglicher Art schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen sind oder für sie eine der Ausnahmen gilt, die in diesem Artikel aufgelistet sind. Diese Anforderung gilt sowohl für von der FCA regulierte als auch für nicht von ihr regulierte Finanzdienstleistungen.

Werbetreibende können die Überprüfung selbst in die Wege leiten oder von Google dazu aufgefordert werden. Falls sie Schritt 2 der Überprüfung nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums durchführen, werden ihre Konten pausiert. Weitere Informationen zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen im Vereinigten Königreich

Bei Werbung für Produkte, die unseren Richtlinien zu komplexen spekulativen Finanzprodukten, Glücksspielen, Kryptowährungen, Dienstleistungen für die Verbesserung der Kreditwürdigkeit und binären Optionen unterliegen, gelten diese anderen Richtlinien und nicht die hier erläuterte – sofern sich die Werbung speziell auf das Vereinigte Königreich bezieht. Hinsichtlich solcher Produkte gelten nicht die Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben. Die Werbetreibenden müssen sich selbst über die spezifischen und alle anderen anwendbaren Richtlinien informieren und sie befolgen.

* Werbung für diese Kategorien kann unter folgenden Voraussetzungen auf Nutzer im Vereinigten Königreich ausgerichtet werden, die nach Finanzdienstleistungen suchen: Die Werbung muss unseren spezifischen Richtlinien entsprechen und Werbetreibende müssen auf Verlangen von Google das Überprüfungsverfahren durchlaufen.

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu unseren Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an den Google Ads-Support.

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