Rechtliche Anforderungen

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.

Die Werbetreibenden müssen neben den standardmäßigen Google Ads-Richtlinien die lokalen Gesetze und Bestimmungen der Länder einhalten, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Es wird von den Werbetreibenden erwartet, dass sie sich mit den lokalen Gesetzen und Bestimmungen der Länder vertraut machen, auf die ihre Anzeigen ausgerichtet sind. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

Bestimmte Länder, Branchen und Branchenverbände haben für Werbung und Marketing eigene Kodizes. Werbetreibende bei Google sollten die entsprechenden Kodizes beachten. Eine Aufstellung mit einigen dieser Kodizes finden Sie hier.

Verstoß gegen Handelssanktionen

 

Werbetreibende sind zur Einhaltung geltender Sanktionen und Exportbestimmungen verpflichtet. Das umfasst unter anderem jene der US-Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC). Außerdem erklären sie sich damit einverstanden, Google von möglichen Verstößen gegen die Richtlinien freizuhalten. Es ist Ihnen untersagt, Google Ads für Rechtssubjekte oder natürliche Personen bzw. im Namen von Rechtssubjekten oder natürlichen Personen zu verwenden, die unter diese Einschränkungen fallen. Außerdem ist es nicht gestattet, Google Ads für Rechtssubjekte oder natürliche Personen bzw. im Namen von Rechtssubjekten oder natürlichen Personen zu nutzen, die sich in sanktionierten Ländern oder Gebieten befinden.

Google Ads darf außerdem nicht von Rechtssubjekten oder natürlichen Personen genutzt werden, die von geltenden Wirtschaftssanktionen und Exportbeschränkungen betroffen sind. Diese Einschränkung erstreckt sich auch auf alle dritten Rechtssubjekte und natürliche Personen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der genannten Rechtssubjekte und natürlichen Personen befinden.

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbekampagnen mit geografischer Ausrichtung auf Länder oder Regionen, für die ein Embargo gilt

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbekampagnen im Auftrag von Unternehmen in Ländern oder Regionen, für die ein Embargo gilt – auch wenn der Kontoinhaber nicht in einem betroffenen Land oder einer betroffenen Region ansässig ist

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbekampagnen, die von oder im Namen von Rechtssubjekten oder natürlichen Personen ausgeführt werden, für die Wirtschaftssanktionen und Handelsbeschränkungen gelten

Hinweis: Google muss die vom OFAC verhängten Sanktionen befolgen. Von Sanktionen betroffenen Rechtssubjekten und natürlichen Personen ist es nicht gestattet, ein Google Ads-Konto zu erstellen oder zu verwenden oder anderen zu erlauben, Google Ads in ihrem Namen zu nutzen. Auch Personen, die in Ländern oder Gebieten mit Embargo ansässig sind oder sich dort aufhalten, dürfen kein Google Ads-Konto erstellen oder verwenden. Derzeit bestehen Embargos gegen die Krim, Kuba, die sogenannten Volksrepubliken Donezk (DNR) und Lugansk (LNR), den Iran, die Demokratische Volksrepublik Korea und Syrien.

Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten (Audiovisual Media Services Directive)

Wenn Werbetreibende Anzeigen auf die Europäische Union und das Vereinigte Königreich ausgerichtet haben, müssen sie die Anforderungen der Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD) für das jeweilige Zielland erfüllen. Unten finden Sie als Referenz Artikel 9, Absatz 1 der Richtlinie.

Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste aller rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern. Werbetreibende sind vielmehr verpflichtet, sich über die örtlichen Gesetze zu informieren und sie einzuhalten. Das gilt sowohl für die Gesetze der Länder, in denen Ihr Unternehmen tätig ist, als auch für die, auf die Ihre Anzeigen ausgerichtet sind.

Artikel 9

(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die von den ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt wird, folgenden Anforderungen genügt:
(a) Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation muss leicht als solche zu erkennen sein; audiovisuelle kommerzielle Kommunikation in Form von Schleichwerbung ist verboten;
(b) in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation dürfen keine Techniken der unterschwelligen Beeinflussung eingesetzt werden;
(c) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation darf nicht
(i) die Menschenwürde verletzen;
(ii) eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung beinhalten oder fördern;
(iii) Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden;
(iv) Verhaltensweisen fördern, die den Schutz der Umwelt in hohem Maße gefährden;
(d) jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ist untersagt;
(e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für alkoholische Getränke darf nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und darf nicht den übermäßigen Genuss solcher Getränke fördern;
(f) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel und medizinische Behandlungen, die in dem Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der Mediendiensteanbieter unterworfen ist, nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind, ist untersagt;
(g) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation darf nicht zur körperlichen, geistigen oder sittlichen Beeinträchtigung Minderjähriger führen, daher darf sie keine direkten Aufrufe zum Kauf oder zur Miete von Waren oder Dienstleistungen an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen, Minderjährige nicht unmittelbar dazu anregen, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu bewegen, nicht das besondere Vertrauen Minderjähriger zu Eltern, Lehrern und anderen Personen ausnutzen oder Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.

Illegale Inhalte an Google melden

Auf der Seite Inhalte aus rechtlichen Gründen melden der Rechtliche Hinweise-Hilfe kann jeder einen Antrag zur Entfernung illegaler Inhalte bei Google einreichen.

Werbetreibende, deren Anzeigen aufgrund eines solchen Antrags abgelehnt werden, können Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Hierzu verwenden sie das entsprechende Webformular, das in der E-Mail oder in der Benachrichtigung auf der Benutzeroberfläche verlinkt ist.

Im Rahmen unserer Bemühungen, transparent zu bleiben, kann eine Kopie aller rechtlichen Ersuchen, die wir erhalten, zur Veröffentlichung an das Projekt Lumen gesendet werden. Werbetreibende können bei Lumen Informationen zu Beschwerden gegen ihre Anzeigen finden. Hierzu müssen sie dort die entsprechende Google Ads-URL ins Suchfeld eingeben.

Außerdem haben Werbetreibende die Möglichkeit, sich an das Google Ads-Supportteam zu wenden, wenn sie andere Fragen zu rechtlichen Ersuchen auf Entfernung haben. Wir empfehlen Werbetreibenden, die Angelegenheit zuerst direkt mit dem Antragsteller zu klären, der das rechtliche Ersuchen eingereicht hat.

In unserem Transparenzbericht finden Sie zusätzliche Daten zu den von Urheberrechtsinhabern und staatlichen Stellen bei uns eingereichten Anträgen, Informationen aus unseren Produkten zu entfernen.

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu unseren Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an den Google Ads-Support.

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