Thüringer Staatskanzlei

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Benjamin-Immanuel Hoff
Kurmainzische Statthalterei

Die Thüringer Staatskanzlei ist die Regierungszentrale des Freistaats Thüringen. Sie hat ihren Sitz in der Regierungsstraße 73 im Gebäude der Kurmainzischen Statthalterei am Hirschgarten in der Altstadt der Landeshauptstadt Erfurt. Der Chef der Staatskanzlei ist seit Dezember 2014 gleichzeitig Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.[1] Seit dem Amtsantritt des Kabinetts Ramelow I hat dieses Amt Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) inne.

Aufgaben

Kabinettssaal

Die Staatskanzlei ist der Amtssitz des Thüringer Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident bestimmt laut Verfassung des Freistaats Thüringen die Richtlinien der Regierungspolitik, führt den Vorsitz in der Landesregierung, leitet deren Geschäfte und vertritt das Land nach außen. Dazu bedient er sich der Staatskanzlei als Regierungsbehörde.

Die Staatskanzlei bereitet Kabinettssitzungen vor, koordiniert die Arbeit der Ministerien, plant die Landespolitik und organisiert die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landtag. Durch die Staatskanzlei werden die Interessen des Freistaats im Bundesrat, in den Ministerpräsidentenkonferenzen, gegenüber dem Bund und auf europäischer Ebene vertreten. Für die Vertretung gegenüber dem Bund ist Malte Krückels als Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter des Freistaats Thüringen beim Bund zuständig. Babette Winter ist als Staatssekretärin für Kultur und Europa zuständig.

Als Thüringer Regierungssprecher fungiert seit Januar 2015 Alexander Fischer.[2]

Die Staatskanzlei gliedert sich in die folgenden Abteilungen:[1]

  • Abt. 1: Zentralabteilung
  • Abt. 2: Koordination und Planung
  • Abt. 3: Bundes- und Europaangelegenheiten; Medien
  • Abt. 4: Kultur und Kunst
  • Abt. BLN: Vertretung beim Bund
  • Abt. PÖ: Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Geschichte

Die Staatskanzlei wurde mit der Wiedergründung Thüringens 1990 eingerichtet, seit 1994 hat sie ihren Sitz in der Kurmainzischen Statthalterei. In dieser Zeit wurde die Staatskanzlei mit Michael Krapp von einem Staatssekretär geleitet, neben dem es jedoch noch einen Minister in der Staatskanzlei gab. Dies waren Jochen Lengemann (Kabinett Duchač), Franz Schuster und Andreas Trautvetter (beide Kabinett Vogel I).

1994 nahm die Staatskanzlei den Bereich der „Bundesangelegenheiten“ vom aufgelösten „Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten“ auf, welches erst 1992 als Ausgründung aus dem Justizministerium (Bund) und der Staatskanzlei (Europa) geschaffen worden war. Für die Bundesangelegenheiten wurde der „Minister für Bundesangelegenheiten in der Staatskanzlei“ zuständig, einzige Ministerin war Christine Lieberknecht. Der Bereich der „Europaangelegenheiten“ wurde zunächst dem Justizministerium angegliedert[3], 1999 dann jedoch auch der Staatskanzlei zugeteilt.[4] Seitdem wurde die Funktion des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten vom Chef der Staatskanzlei in Personalunion ausgeübt.

2014 erhielt die Staatskanzlei weiterhin den Bereich „Kultur“ vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Seitdem ist der Chef der Staatskanzlei gleichzeitig „Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten“.[5]

Gebäude

Der historische Gebäudekomplex der Kurmainzischen Statthalterei wurde bereits kurz vor seiner Fertigstellung um 1719 vom Geographen und Universalgelehrten Johann Gottfried Gregorii alias „Melissantes“ in seinen Geographiebüchern als bedeutende Sehenswürdigkeit und Höhepunkt barocker Baukunst im deutschsprachigen Raum bekannt gemacht.[6]

Commons: Thüringer Staatskanzlei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Organigramm der Thüringer Staatskanzlei. (PDF; 45 kB) Thüringer Staatskanzlei, abgerufen am 18. Juni 2017.
  2. Alexander Fischer wird neuer Regierungssprecher. In: Medieninformation 315/214. Thüringer Staatskanzlei, 16. Dezember 2014, abgerufen am 18. Juni 2017.
  3. Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen: Beschluß der Thüringer Landesregierung vom 24. März 1995. (PDF; 104 kB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. 20. April 1995, S. 166–180, abgerufen am 16. April 2017.
  4. Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen: Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 7. November 1999. (PDF; 132 kB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. 29. November 1999, S. 610–624, abgerufen am 17. April 2017.
  5. Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen: Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 31. März 2015. (PDF; 1,6 MB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. 4. Mai 2015, S. 10–29, abgerufen am 20. April 2017.
  6. Carsten Berndt, MELISSANTES: Ein Thüringer Polyhistor und seine Berufsbeschreibungen im 18. Jahrhundert; Leben und Wirken des Johann Gottfried Gregorii (1685–1770) als Beitrag zur Geschichte von Geographie, Kartographie, Genealogie, Psychologie, Pädagogik und Berufskunde in Deutschland; [Ein Thüringer Geograph und Universalgelehrter (1685–1770)], Rockstuhl, Bad Langensalza 2013, 2. erweiterte Auflage, ISBN 978-3-86777-636-3, E-Book [ePUb], ISBN 978-3-86777-637-0 E-Book [Mobipocket], S. 88–92