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Brutto-Netto-Rechner 2024: So berechnet ihr euer Nettogehalt

Nettolohn berechnen mit dem Brutto-Netto-Rechner
Mit dem Brutto-Netto-Rechner von RTL.de könnt ihr checken, wie viel Nettolohn unter verschiedenen Voraussetzungen übrig bleibt. © iStockphoto

Der Gehaltsrechner zeigt, was vom Bruttolohn übrig bleibt

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von RTL.de findet ihr schnell und einfach heraus, wie viel von eurem Gehalt am Zahltag übrig bleibt. Ihr kennt euch mit Steuersätzen und Sozialabgaben nicht aus? Kein Problem – mit dem kostenlosen Online-Gehaltsrechner ist die Berechnung eures Nettolohns ganz unkompliziert.

Was ändert sich an eurem Nettoeinkommen, wenn ihr heiratet und die Steuerklasse wechselt oder wenn ihr ein Kind bekommt? Wie viel bleibt euch netto übrig, wenn ihr eine Gehaltserhöhung bekommt? Oder welche Auswirkungen hat es auf euer Nettogehalt, wenn ihr von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse wechselt? Mit dem Brutto-Netto-Rechner könnt jederzeit verschiedenste Szenarien ausprobieren.

Nettogehalt berechnen: So funktioniert’s

Um euer individuelles Nettoeinkommen zu berechnen, braucht der Brutto-Netto-Rechner nur ein paar grundlegende Angaben. Zuerst tragt ihr euren Brutto-Arbeitslohn ein, also euren Lohn vor jeglichen Abzügen. Ihr habt auch die Möglichkeit, einen (Jahres-)Freibetrag anzugeben. Wählt aus, ob ihr den Nettolohn für 2024, 2023 oder ein früheres Kalenderjahr berechnen möchtet, und gebt als Zeitraum an, ob ihr euch auf einen Monat oder ein Jahr bezieht. Außerdem müsst ihr eure Steuerklasse kennen. Informationen dazu findet ihr unten.

Gebt dann an, ob ihr kirchensteuerpflichtig seid und in welchem Bundesland ihr lebt, denn danach berechnet sich unter anderem der Kirchensteuersatz. Wenn ihr gesetzlich krankenversichert seid, tragt den Kassensatz sowie den Zusatzbeitragssatz eurer Krankenkasse ein. Seid ihr privat krankenversichert, wählt aus, ob ihr mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss versichert seid, und gebt euren Arbeitnehmerbeitrag zur privaten Krankenkasse manuell ein. Und seid ihr rentenversicherungspflichtig? Auch diese Information braucht der Gehaltsrechner, um euren Nettolohn ausrechnen zu können. Schließlich gebt ihr noch an, ob ihr Kinder habt und wählt eure Kinderfreibeträge aus. Als Letztes tragt ihr noch euer Geburtsjahr ein.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Lohn, den euer Arbeitgeber euch zahlt, ist zunächst einmal der Bruttolohn, von dem aber noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Betrag, der nach Abzug dieser Abgaben übrig bleibt und den ihr letztendlich ausgezahlt bekommt, ist euer Nettolohn.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Als Arbeitnehmer zahlt ihr die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern ihr einer Kirche angehört, die eine solche Steuer erhebt. Hinzu kommen die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Was ist der (Jahres-)Freibetrag?

Als Freibetrag bezeichnet man einen festgelegten Teil des Bruttoeinkommens, der nicht besteuert wird. Auf einige Freibeträge wie den Grundfreibetrag und ggf. Kinderfreibeträge habt ihr automatisch Anspruch, wenn ihr einkommensteuerpflichtig sind. Zusätzlich könnt ihr beim Finanzamt einen weiteren Freibetrag beantragen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Kosten für die Fahrt zur Arbeit oder für die Betreuung eurer Kinder handeln. Die Steuerbemessungsgrundlage wird dadurch gemindert und euer Arbeitgeber muss eine geringere Lohnsteuer abführen, sodass euch mehr von eurem Bruttogehalt übrig bleibt.

Welche Steuerklasse gilt für wen?

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, nach denen sich jeweils die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer sowie des Freibetrags richtet.

  • Die Steuerklasse 1 gilt für ledige Arbeitnehmer sowie für Verheiratete bzw. Verpartnerte, die dauerhaft von ihrem Partner getrennt leben, worunter auch Geschiedene und Verwitwete fallen.
  • Für Arbeitnehmer, bei denen die Bedingungen der Steuerklasse 1 vorliegen und die zusätzlich alleinerziehend sind, gilt die Steuerklasse 2.
  • In die Lohnsteuerklasse 3 fallt ihr, wenn ihr verheiratet oder verpartnert seid und euer Partner nicht berufstätig ist.
  • Wenn beide Partner Arbeitslohn beziehen, gilt für euch die Steuerklasse 4. Ehe- bzw. Lebenspartner können sich aber entscheiden, in die Steuerklasse 3 zu wechseln – dann fällt der jeweils andere Partner in die Steuerklasse 5. Alternativ gibt es noch die Möglichkeit die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen.
  • Wenn ihr mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern habt, gilt die Steuerklasse 6 für die Lohnsteuer aus der zweiten und ggf. einer weiteren Anstellung.

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