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Private Krankenversicherung Für wen sich der Wechsel lohnt

Der Weg in die private Krankenversicherung steht mehr Menschen als bisher offen - doch nicht für jeden lohnt sich dieser Schritt
Der Weg in die private Krankenversicherung steht mehr Menschen als bisher offen - doch nicht für jeden lohnt sich dieser Schritt
© Colourbox
Wer jung und gesund ist, kann beim Wechsel in die private Krankenversicherung viel Geld sparen - für andere kann sich der Wechsel rächen.
Von Elke Schulze

Wer in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt, verspricht sich davon in der Regel günstigere Beiträge oder eine bessere medizinische Versorgung. Wer jung und gesund ist, ein gutes Gehalt und keine Kinder hat, kann so zunächst eine Menge Geld sparen. Mit Monatsbeiträgen von unter 100 Euro locken einige Gesellschaften und bieten auch nur geringe Leistungen. Allerdings lässt sich die Entscheidung, ins private Lager zu wechseln, später kaum rückgängig machen. Und genau hier liegt das Problem: Wie soll man in jungen Jahren den Verlauf des Berufs- und des familiären Lebens absehen können?

Privat versichern können sich Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – liegt, sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Die Grenze hat der Gesetzgeber 2014 bei 53.550 Euro im Jahr gezogen, das entspricht einem Verdienst von 4462,50 im Monat. Doch für wen lohnt sich der Wechsel wirklich?

Die Ersparnis heute ist unter Umständen teuer erkauft: Auch wenn das Einkommen sinkt, muss weiter die gleiche Prämie gezahlt werden. Denn sie richtet sich nicht nach dem Verdienst, sondern nach Alter und Gesundheitszustand. Vor allem im Rentenalter können steigende Prämien zum Problem werden. Wer Familie hat, muss für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zahlen - anders als in bei gesetzlichen Kassen (GKV). Dort sind Kinder und nicht arbeitende Ehepartner kostenlos mitversichert. Wer Single bleibt und gut verdient, kann jedoch von der PKV profitieren.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung?

Ein Hauptmerkmal der privaten Krankenversicherung ist, dass sie ihre Leistungen nach dem Baukastenprinzip anbietet: Der ambulante Schutz umfasst die Behandlung beim Arzt, alle Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Je nach abgeschlossenem Tarif bekommt man alles oder nur einen bestimmten Teil der Kosten erstattet. Unter den stationären Teil fällt die gesamte Versorgung im Krankenhaus. Ebenfalls separat schließt man den Zahntarif ab, bei dem die Höhe der Erstattung individuell verhandelt wird.

Dabei muss man sich über den Umfang des Versicherungsschutzes klar werden. Was brauche ich tatsächlich? Muss es ein Einzelzimmer in der Klinik sein, oder reicht das Zweibettzimmer? Sollen Kosten für Heilpraktiker, Psychotherapeuten und umfassenden Zahnersatz übernommen werden, oder trage ich einen großen Teil selbst? Anschließend sollte man auf jeden Fall mehrere Angebote einholen, denn es gibt große Unterschiede. Einige Unternehmen erhöhen die Beiträge schneller, manche knausern bei den Leistungen, andere geben viel Geld für Makler und Verwaltung aus. Unabhängige Stellen, wie der Map-Report oder "Finanztest", führen genaue Anbietervergleiche durch.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse steht vor der Unterschrift eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten müssen dem Versicherer gemeldet werden, der dafür einen Risikozuschlag auf die normale Prämie kassieren darf, Leistungen für die spezielle Erkrankung ganz ausschließt oder den Versicherten im gewünschten Tarif ganz ablehnt. Dieses "Aussortieren" gibt es bei den gesetzlichen Kassen nicht.

Wie kann ich steigende Prämien begrenzen?

Zwar bilden die Gesellschaften Alterungsrückstellungen aus den eingezahlten Beiträgen, auch deshalb sollte man vor Billiganbietern auf der Hut sein. Dennoch können die Rückstellungen nicht verhindern, dass es im Alter meist zu mehr oder weniger hohen und stetigen Beitragssteigerungen kommt. Das heißt, gerade Rentner haben bei dann sinkendem Einkommen steigende Prämien zu bewältigen. Dann bleibt nur die Möglichkeit, Leistungen abzuspecken. Zum Beispiel, indem man den Selbstbehalt erhöht – also den Teil der Kosten, die man selbst trägt.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Jeder Versicherte hat das Recht, bei einem Anbieter in einen Tarif mit einem vergleichbaren Leistungsniveau zu wechseln. Bietet der gewünschte Tarif mehr Leistungen, verlangt der Versicherer unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung, die aber auch nur für die neuen Leistungen gilt.

Sind die Beiträge unerschwinglich, bleibt nur der Wechsel in den Basistarif. Diesen Tarif muss jeder private Krankenversicherer seit der Einführung der Versicherungspflicht Anfang 2009 anbieten. Er orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen und darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. 2014 sind das immerhin 627,75 Euro.

Für privat Versicherte, die ihren Beitrag gar nicht mehr zahlen können, gibt es seit August 2013 einen Notlagen-Tarif. Hier müssen Kunden nur zwischen 100 und 125 Euro zahlen, haben aber im Krankheitsfall nur Anspruch auf Leistungen bei Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen. Der Tarif ist nicht als Dauerlösung gedacht. Er soll den säumigen PKV-Kunden einen Schuldenabbau ermöglichen. Sobald die Verbindlichkeiten getilgt sind, kann der Patient in seinen alten Tarif zurückkehren.

tav/pen/Elke Schulze

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