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Cannabis im Straßenverkehr Endlich Gerechtigkeit für Kiffer!

Ein Joint wird angezündet. Der Wirkstoff von Cannabis ist THC
Der neue Grenzwert für THC im Straßenverkehr soll Cannabis-Konsumenten fairer behandeln als bisher
© Christoph Soeder / DPA
Der Bundestag hat einen THC-Grenzwert im Blut für Autofahrer beschlossen. Der Schritt war seit Jahren überfällig – und ist die Maßnahme des gesamten Gesetzespaketes, die Kiffern am meisten bringt.

3,5 Nanogramm THC darf man künftig maximal im Blut haben, wenn man ein Fahrzeug in Deutschland führt. Der Bundestag hat einen entsprechenden Grenzwert beschlossen und damit endlich eine seit Jahren währende, ungerechte Praxis beendet. 

Es ist die mit großem Abstand relevanteste Änderung für Cannabis-Konsumenten des neuen Gesetzespakets. Denn: Sich Cannabis zu besorgen, nein, das war nie das größte Problem. Auch strafrechtlich ließ man Kiffer seit Jahren weitestgehend in Ruhe. Die Legalisierung ändert an der Front nicht viel. 

Drangsaliert wurden Konsumenten vor allem durch die Hintertür Verkehrsrecht. Wer regelmäßig Auto fahren wollte, konnte in Deutschland faktisch nicht kiffen, zumal THC von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich abgebaut wird. Manch einer hatte zwei Tage nach Konsum noch den Führerscheinentzug zu befürchten, andere vielleicht eine ganze Woche lang. Der einzig verantwortungsvolle Weg war also: Es ganz sein zu lassen.

Das war schon immer unfair. Da Cannabis nun in Deutschland legal und damit nahezu gleichgestellt mit Alkohol ist, lässt sich diese Behandlung durch nichts mehr rechtfertigen. 

THC-Grenzwert im Straßenverkehr ein überfälliger Schritt

Bisher galt in Deutschland in der ständigen Rechtsprechung: Wer mit mehr als einem Nanogramm im Blut am Steuer erwischt wird, bekommt in der Regel den Führerschein entzogen und muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), um ihn wiederzubekommen, auch als "Idiotentest" bekannt.

Jahrelang wurden so in Deutschland Menschen mit Führerscheinentzug bestraft, die sich eigentlich nichts zu Schulden hatten kommen lassen. Denn: Um diese Schwelle zu überschreiten, muss man nicht aktiv bekifft sein. Wer ab und an mal einen raucht, könnte unter Umständen dauerhaft darüber liegen. In der Praxis sah das so aus: Sie rauchen Samstagabend ein paar Joints, Dienstagabend auf dem Rückweg von der Arbeit werden sie rausgewunken und kontrolliert, zack, Führerschein weg, inklusive MPU und bis zu zwölf Monaten Nachweis, dass man "clean" ist. 

Diese vollkommen absurde Praxis hat harmlose Gelegenheitskiffer auf eine Stufe gestellt mit Menschen, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol – also im Vollsuff – die Straßen unsicher machen. Autofahrer, die niemals auf die Idee kommen würden, sich berauscht ans Steuer zu setzen, verloren ihren Führerschein und mussten mit Strafe und MPU-Kosten mehrere tausend Euro bezahlen, um ihn wiederzubekommen.  

Für die Volksdroge Alkohol wäre diese Behandlung völlig undenkbar. Oder was würden Sie sagen, wenn Ihnen am Montag der Führerschein weggenommen wird, weil sie Freitagabend einen zu viel getrunken haben?

Deutschland zieht nach

Seit Jahren wettern in Deutschland Interessensverbände gegen die absurde, gelebte Grenze von einem Nanogramm THC im Blut. Gutachter erörterten in zahlreichen Gerichtsverfahren deren Unsinnigkeit. Geändert hatte das nichts – bis jetzt.

In vielen anderen Ländern hat man das schon früher eingesehen: In Portugal gelten sechs Nanogramm als Obergrenze, in den Niederlanden fünf, Polen, Großbritannien und Tschechien legen die Grenze bei vier Nanogramm fest, in manchen US-Bundesstaaten liegt sie gar bei zehn. Deutschland hat nun einen soliden Kompromiss gefunden und die Grenze mit 3,5 Nanogramm nicht abstrus in die Höhe gezogen. Denn selbstverständlich sollte weiterhin gelten: Wer bekifft ist, hat am Steuer nichts verloren.

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