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Rechtliche Grundlagen

Die relevanten Gesetze

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten, die sie beeinträchtigen oder gefährden können, haben Bund und Länder 2003 den Jugendmedienschutz neu geregelt. Die seither bestehenden und mehrfach novellierten gesetzlichen Bestimmungen und institutionellen Verfahrensweisen sollen Heranwachsende so gut wie möglich vor negativen Einflüssen im Internet schützen und sie in ihren jeweiligen Altersstufen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen.

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sorgen die Länder für eine einheitliche Rechtsgrundlage vor allem für die inhaltsbezogene Regulierung in den Bereichen Internet und Rundfunk. Das Gesetz führt somit aus, welche Inhalte schädigend sein können und welche nicht oder nur mit Einschränkungen verbreitet werden dürfen.

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt der Bund hingegen u. a. die systematischen Anforderungen an die Gestaltung; d. h. dass bestimmte Diensteanbieter verpflichtet werden, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um Angebote sicher zu gestalten, damit es erst gar nicht zu einer Gefährdung kommt. Weiterhin enthält das JuSchG Regelungen zur Alterskennzeichnung von physischen (z. B. DVDs) und digitalen Medien auf Onlineplattformen.

Jugendmedienschutz