Jugendschutz nicht verletzt: Flötenfrau hat keine Konsequenz für RTL

Beatrice McQueef trat am Samstag beim „Supertalent“ auf und sorgte für Ekel und Entsetzen bei den Zuschauern – weil sie mit ihrer Vagina ein Lied auf einer Flöte spielte

Beatrice McQueef trat am Samstag beim „Supertalent“ auf und sorgte für Ekel und Entsetzen bei den Zuschauern – weil sie mit ihrer Vagina ein Lied auf einer Flöte spielte

Foto: RTL / Stefan Gregorowius
Von: Nicole Richter

Es war ein TV-Auftritt, der für viel Empörung und Fremdscham sorgte: In der RTL-Show „Das Supertalent“ spielte die Australierin Beatrice McQueef (41) mit ihrer Vagina auf einer Flöte „Alle meine Entchen“. Nach Zuschauerbeschwerden prüfte die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) den Fall. Ergebnis: Die Flöten-Performance mag zwar geschmacklos gewesen sein, verstößt jedoch nicht gegen den Jugendschutz!

NLM-Direktor Prof. Christian Krebs zu BILD: „Voraussetzung für ein Einschreiten der NLM als Aufsichtsbehörde im Bereich des Jugendschutzes ist es, dass ein Inhalt im Nachhinein, also nach der Ausstrahlung, als konkreter Rechtsverstoß identifiziert wird.“ Dies ist nach Ansicht der Anstalt nicht der Fall.

Die neue „Supertalent“-Jury (v.l.): Bruce Darnell, Anna Ermakova, Ekaterina Leonova und Dieter Bohlen

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Foto: RTL / Stefan Gregorowius

Laut Definition der Aufsichtsbehörde wurde beim Auftritt der Flötenfrau KEINE Pornografie gezeigt. Außerdem, heißt es weiter, habe die Sendung um 20.15 Uhr begonnen. Man gehe also von Zuschauern ab zwölf Jahren aus. Für diese Altersgruppe sei der „Musik“-Auftritt kein „entwicklungsbeeinträchtigender Medieninhalt“ gewesen.

Dabei hatte sogar Jury-Chef Dieter Bohlen (69) die „Darbietung“ kritisiert.

Auf ihrem Instagram-Account zeigt sich Flötenspielerin Beatrice McQueef beim Gassigehen mit ihrem Hund

Auf ihrem Instagram-Account zeigt sich Flötenspielerin Beatrice McQueef beim Gassigehen mit ihrem Hund

Foto: Dr McQueef/Facebook

Die NLM führt außerdem zugunsten von RTL an: „Die Person, die den Auftritt absolviert, ist keine (attraktive) Identifikationsfigur für Kinder und Jugendliche. (...). In der mittlerweile fast allen Menschen bekannten TV-Show geht es vergleichbar wie im Zirkus um die Zurschaustellung von Kuriositäten und von Fähigkeiten, die eben nichts mit dem Alltag und den ‚normalen‘ Menschen zu tun haben. Das wird mit Sicherheit auch schon von Zuschauern ab zwölf Jahren so rezipiert. Auch die Reaktion des Publikums ist dementsprechend (entsetzt, angewidert, teilweise amüsiert) und fördert keine Nachahmung.“

Das Fazit von Prof. Krebs: „Ich habe Verständnis dafür, dass man den Auftritt als Geschmacklosigkeit sehen kann. Allerdings ist die Aufgabe der öffentlichen Medienaufsicht nicht, Geschmacksfragen zu sanktionieren.“ Und: „Aus der rein aufsichtsrechtlichen Perspektive der NLM werden wir hier nicht weiter tätig werden.“

Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Niedersächsische Landesmedienanstalt ist zum einen die Bestimmungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, zum anderen hat Sender RTL ein Grundrecht auf Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG).

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