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Eingeschränkte Funktionen für bestimmte Videos

Hassrede ist auf YouTube nicht zulässig. Wir entfernen Inhalte, die Gewalt oder Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund von bestimmten Attributen fördern. Auch Inhalte, die dazu dienen, gewalttätige kriminelle Vereinigungen zu verherrlichen, zu unterstützen oder für sie zu werben, sind auf YouTube nicht zulässig.

Bei Inhalten, die zwar nicht gegen unsere Richtlinien verstoßen, sich aber hart an der Grenze dazu bewegen und für manche Zuschauer anstößig sein könnten, können einige Funktionen deaktiviert werden.

Das entsprechende Video bleibt auf YouTube verfügbar, doch Folgendes ist auf der Wiedergabeseite deaktiviert:

  • Kommentare
  • Videovorschläge
  • „Mag ich“-Bewertungen

Die Wiedergabeseite wird erst nach einem Warnhinweis angezeigt. Bei diesen Videos wird außerdem keine Werbung eingeblendet. Dein Kanal erhält keine Verwarnung, wenn Funktionen deaktiviert werden.

Wenn eines deiner Videos in den eingeschränkten Status versetzt wird, informieren wir dich per E-Mail darüber. Du kannst über den Link in der E-Mail Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Alternativ kannst du den Beschwerdeprozess einleiten.

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