Wir möchten, dass du dich auf YouTube sicher fühlst. Du kannst eine Datenschutzbeschwerde einreichen, wenn du der Meinung bist, dass die Inhalte auf der Website deine Privatsphäre oder dein Sicherheitsempfinden beeinträchtigen bzw. du mit den Videos nicht einverstanden bist, in denen du auf YouTube zu sehen bist. Damit Inhalte potenziell entfernt werden können, muss der Beschwerdeführer eindeutig identifizierbar sein.
Bei der Entscheidung, ob Inhalte entfernt werden sollen, berücksichtigen wir auch das öffentliche Interesse, den Nachrichtenwert sowie eine vorhandene Einwilligung. Wenn du glaubst, dass deine körperliche Sicherheit gefährdet ist, wende dich an die Polizei vor Ort.
Wenn jemand von dir erstellte Inhalte kopiert, kannst du anstelle einer Datenschutzbeschwerde eine Urheberrechtsbeschwerde einreichen.
Bevor du Beschwerde einreichst
- Den Uploader kontaktieren: Wenn du der Meinung bist, dass auf YouTube gepostete Inhalte deine Privatsphäre verletzen, solltest du dich zuerst an den Uploader wenden. Möglicherweise war dem Uploader das Problem nicht bewusst und er ist bereit, die Inhalte zu löschen. Einige Creator geben auf ihrem Kanal an, wie sie kontaktiert werden können.
- Überprüfen, ob du eindeutig identifizierbar bist: Bevor du eine Beschwerde einreichst, solltest du überprüfen, ob du durch die gemeldeten Inhalte eindeutig identifizierbar bist. Wenn du ein Video meldest, musst du die Stelle im Video angeben, an der dein Bild oder deine Daten auftauchen, damit wir sie überprüfen können.
- Selbst Beschwerde einreichen:
- Wir akzeptieren keine Beschwerden, die durch Dritte eingereicht werden. Dabei gelten die folgenden Ausnahmen:
- Die Person, deren Privatsphäre verletzt wird, hat keinen Zugang zu einem Computer.
- Die Person, deren Privatsphäre verletzt wurde, ist schutzbedürftig.
- Du bist ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter einer Person, deren Privatsphäre verletzt wurde.
- Du agierst als rechtlicher Vertreter für eine Person, deren Privatsphäre verletzt wurde.
- Wir akzeptieren keine Datenschutzbeschwerden, die im Namen von
- anderen Familienmitgliedern (z. B. Ehemann, Ehefrau, Cousin, Bruder, Schwester),
- Mitarbeitern oder Angestellten (einzelne Personen müssen selbst Beschwerde einlegen) oder
- Unternehmen eingereicht wurden.
- Wir akzeptieren keine Beschwerden, die durch Dritte eingereicht werden. Dabei gelten die folgenden Ausnahmen:
So reichst du eine Datenschutzbeschwerde ein
Wähle aus, welche Art von personenbezogenen Daten in den gemeldeten Inhalten offengelegt werden:
Bild oder vollständiger Name, anhand dessen du eindeutig identifiziert werden kannst:
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Personenbezogene Daten, anhand derer du eindeutig identifiziert werden kannst:
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