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Voraussetzungen für die Nutzung von Musik in Shorts auf YouTube

Hinweis: Dieser Artikel gilt nur für Musikpartner, die eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube haben.

Art-Tracks / Tonaufnahmen-Asset

Damit ein Song für Shorts verwendet werden kann, müssen ein Art-Track und ein eingebettetes Tonaufnahmen-Asset verfügbar sein, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Art-Track kann wiedergegeben werden und wurde von einem Partner zur Verfügung gestellt, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
    • Der Art-Track ist in Gebieten, in denen er nicht wiedergegeben werden kann, nicht verfügbar.
  • Im Art-Track-Asset ist ein Tonaufnahmen-Asset eingebettet.
  • Das eingebettete Tonaufnahmen-Asset gehört einem Partner, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
    • Die Tonaufnahme ist nicht in Gebieten verfügbar, in denen keine Eigentumsrechte an dem Tonaufnahmen-Asset vorliegen oder die Eigentumsrechte bei einem Partner liegen, der keine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
  • Die für das Tonaufnahmen-Asset festgelegte Abgleichsrichtlinie ist nicht auf „Sperren“ gesetzt, sodass eine Wiedergabe möglich ist.
  • YouTube hat keine weiteren Probleme bei der Klärung von Rechten im Zusammenhang mit den Inhalten festgestellt (z. B. Veröffentlichung).

Musikvideos

Damit ein Musikvideo für Shorts verwendet werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Für das Musikvideo liegt nur ein Anspruch aus einem Musikvideo-Asset vor.
  • Die Eigentumsrechte an dem Musikvideo-Asset liegen bei einem Partner, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat. 
    • In Gebieten, in denen keine Eigentumsrechte vorliegen oder in denen die Eigentumsrechte bei einem Partner ohne Shorts-Vereinbarung liegen, können Nutzer das Musikvideo nicht remixen.
  • Die für das Musikvideo-Asset festgelegte Abgleichsrichtlinie ist nicht auf „Sperren“ gesetzt.
  • Im Musikvideo-Asset ist ein Tonaufnahmen-Asset eingebettet, das einem Partner gehört, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat und über eine Abgleichsrichtlinie verfügt, die bedeutet, dass eine Wiedergabe möglich ist. Wenn in einem bestimmten Gebiet keine Eigentumsrechte für das Tonaufnahmen-Asset vorliegen, kann das Video in diesem Gebiet nicht in Shorts verwendet werden.
  • YouTube hat keine weiteren Probleme bei der Klärung von Rechten im Zusammenhang mit den Inhalten festgestellt (z. B. Veröffentlichung).
Hinweis: Bei Fragen zur Verfügbarkeit deiner Inhalte für Shorts kannst du dich an den YouTube-Support oder gegebenenfalls an deinen Partnermanager wenden.

Missbrauch melden

Für Shorts-Remixe mit Inhalten aus Musikvideos gelten die YouTube-Richtlinien und die Community-Richtlinien.

Wenn du der Meinung bist, dass ein Short mit Inhalten deines Musikvideos gegen unsere Richtlinien verstößt, kannst du das wie hier beschrieben YouTube melden.

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